Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Eine umfassende Erläuterung und Übersetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat 2023 in Kraft und galt zunächst für deutsche Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für kleinere Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Es setzt erstmals einen Grundstein für die Sorgfaltspflicht deutscher Unternehmen mit dem Ziel, Risiken oder Verstöße gegen menschliche Arbeits- und Umweltrechte (Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Niederlassungen, verbundene Unternehmen) in Leitprinzipien und die OECD-Leitsätze und die darin verankerten Sorgfaltspflichten schon ihren direkten oder indirekten Lieferketten zu minimieren oder zu beseitigen. Inspiriert durch die UN-Leitprinzipien und die OECD-Leitsätze verankert das LkSG Teile davon verbindlich (Risikoanalyse, Risikomanagementsystem, Beschwerdeverfahren, Berichterstattung etc.) und schreibt Sanktionen (Geldbußen und Verbot der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) vor. Das Gesetz legt ein Mittel der Verpflichtung fest, so dass die adressierten Unternehmen nicht verantwortlich gemacht werden können, wenn es zu Verstößen kommt, sondern für die Umsetzung und Erfüllung der Sorgfaltspflichtmaßnahmen. Das Gesetz schließt somit eine Rechtsgrundlage für die Entschädigung von Opfern aus, verweist jedoch auf andere Vorschriften, die eine Entschädigung ermöglichen.

Bemerkenswert ist, dass das Gesetz insofern überregionale Auswirkungen hat, als die betroffenen deutschen Unternehmen nun verpflichtet sind, gegenüber ihren ausländischen Lieferanten Sorgfaltsmaßnahmen zu ergreifen und bei der Aufnahme der Zusammenarbeit die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.

Für die serbischen Unternehmen bedeutet dies Folgendes:

  1. wenn sie Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen sind, gelten die gesamten LkSG-Verpflichtungen im Downstream
  2. wenn sie (direkte) Lieferanten der betreffenden deutschen Unternehmen sind, werden sie aufgefordert werden, sich aktiv an den Sorgfaltsmaßnahmen zu beteiligen (Risikobewertung, Beschwerdeverfahren, Präventiv- und Korrekturmaßnahmen)

Deutschland ist der größte Außenhandelspartner Serbiens ununterbrochen seit 2016. Zahlreiche Unternehmen in Serbien sind als Zulieferer für deutsche Unternehmen tätig und werden zwangsläufig vom LkSG betroffen sein, daher sollten sie Risiken für geschützte Rechtspositionen frühzeitig erkennen, die vorgeschriebenen Standards einhalten und vorzugsweise ein Risikomanagementsystem einführen. Serbien hat alle internationalen Abkommen, auf welche sich das LkSG bezieht, unterschrieben und, bis auf das Minamata-Abkommen, ratifiziert. Vor diesem Hintergrund hat die TSG eine serbische Übersetzung des LkSG erstellt, um serbischen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich mit dem gesamten Gesetz vertraut zu machen, dessen Zielsetzung besser zu verstehen und die Zusammenarbeit mit deutschen Geschäftspartnern zu optimieren.

Die Übersetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in die serbische Sprache finden Sie hier, und unter folgendem Link unseren Artikel über die Auswirkungen des LKSG auf serbische Unternehmen.

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Ljubica Tomić

Rechtsanwältin | Managing Partner

Tanja Glišić

Rechtsanwältin | Partner

TSG