Ab dem 1. Februar gelten in Serbien neue Vorschriften für die Beschäftigung von Ausländern

Ab dem 01.02.2024 gelten neue Vorschriften für die Beschäftigung von Ausländern in Serbien. Vor Arbeitsantritt müssen Ausländer eine einheitliche Arbeitserlaubnis beantragen, um ihren Anspruch auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in der Republik Serbien geltend zu machen. Das Verfahren wird nun von einer staatlichen Behörde, dem Innenministerium der Republik Serbien, durchgeführt.

Zwei staatliche Behörden, das Innenministerium und das Ministerium für Arbeit, sind für die Ausstellung einer einheitlichen Arbeitserlaubnis zuständig. Sie führen erforderliche Recherchen bezüglich des vorübergehenden Aufenthalts und der Arbeitserlaubnis durch. Nach Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Bedingungen wird die einheitliche Arbeitserlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit in der Republik Serbien ausgestellt.

Der Antrag erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über ein einheitliches Webportal. Der Antragsteller muss zuvor ein Benutzerkonto auf dem Portal „eUprava“ erstellen. Zur Antragstellung sind ausschließlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder von ihnen bevollmächtigte Personen berechtigt. Die Durchführung eines Arbeitsmarkttests ist ein Pflichtschritt bei der Beantragung einer einheitlichen Arbeitserlaubnis.

Die Frist für die Entscheidung über gestellte Anträge wurde erheblich verkürzt. Die zuständigen Behörden müssen innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen über den Antrag entscheiden. Die einheitliche Arbeitserlaubnis kann für bis zu drei Jahre ausgestellt und für denselben Zeitraum verlängert werden.

Es wurden neue Begriffe eingeführt, die in den Zuständigkeitsbereich des serbischen Arbeitsamtes fallen:

Beurteilung – die Bewertung der Erfüllung der Bedingungen für die Beschäftigung eines Ausländers, einschließlich Sonderfällen und selbständiger Erwerbstätigkeit.

Zustimmung – ein Rechtsakt, der es einem Ausländer ermöglicht, während der Gültigkeitsdauer der einheitlichen Genehmigung die Grundlage seiner Beschäftigung zu ändern, den Arbeitgeber zu wechseln und für zwei oder mehr Arbeitgeber zu arbeiten.

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