Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Serbien und der Schweiz

Am 19. September 2023 wurde in Belgrad ein Protokoll zwischen der Regierung der Republik Serbien und dem Schweizerischen Bundesrat zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aus dem Jahr 2005 unterzeichnet, das ursprünglich zwischen dem Ministerrat von Serbien und Montenegro und dem Schweizerischen Bundesrat geschlossen worden war. Da sowohl Serbien als auch die Schweiz Unterzeichnerstaaten des Multilateralen Übereinkommens zur Durchführung vertragsbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Erosion der Besteuerungsgrundlagen und der Gewinnverlagerung sind, das sich auf Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bezieht, war es notwendig, das bestehende Abkommen an die Standards des Übereinkommens anzupassen.

Mit diesem Protokoll wurde diese Angleichung erreicht, indem nicht nur der Wortlaut des Abkommens an die neuen Standards für die grenzüberschreitende Besteuerung angepasst wurde, sondern auch die Bestimmungen über die Körperschaftsbesteuerung, die Besteuerung verbundener Unternehmen, Veräußerungsgewinne und den Informationsaustausch zwischen Regierungsbehörden verbessert und präzisiert wurden.

Das Protokoll wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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