Änderungen des Geldwäschegesetzes in Serbien
Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („Amtsblatt der RS“, Nr. 91/2019), welches die Befugnisse der zuständigen Behörden und die Pflichten der Verpflichteten deutlich erweitert, beabsichtigt der Gesetzgeber eine verstärkte Überprüfung der Geldflüsse durch die Kontrolle der Nutzer bestimmter finanzieller Dienstleistungen.
Eine solche Tendenz bei der Regelung des Bereichs der Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird mit der Notwendigkeit für einen stärkeren Kampf gegen die Kriminalität und die Schattenwirtschaft sowie gegen den wachsenden Terrorismus in der Welt gerechtfertigt. Gleichzeitig wird eine Anpassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung an die Vorschriften der Europäischen Union vorgenommen.
Ausländisches Element und internationale Zusammenarbeit
Durch die Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (nachstehend: Gesetz) wurde der Begriff der Geldwäsche auf alle im Gesetz angeführten Tätigkeiten, die im Ausland vorgenommen werden, erweitert. Aus diesem Grund wurde auch die internationale Zusammenarbeit der zuständigen Behörde mit den ausländischen Behörden im Verfahren der Festlegung und Prüfung von Daten geregelt, falls ein begründeter Zweifel besteht, dass es um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung geht.
Erweiterung der Befugnisse der Zollbehörden und des Begriffs Verpflichtete
Die Änderungen betreffen auch den Bereich der Datenüberprüfung. Zahlungsdienstleister müssen nun Transaktionen mit einem geringeren Wert als bisher auf die Richtigkeit der Angaben von Zahlungssender und -empfänger kontrollieren. Eine weitere Art, die Identität einer natürlichen Person festzustellen, wurde durch das Video-Ident-Verfahren mit vorherigem Einverständnis dieser Person eingeführt. Der Begriff Verpflichtete erstreckt sich jetzt auch auf alle Personen, die sich mit dem Postverkehr befassen, sowie auf die Erbringer von Custody-Dienstleistungen.
Mit diesen Gesetzesänderungen sind die zuständigen Zollbehörden nun berechtigt, bei der Nichtanmeldung von physisch übertragbaren Zahlungsmitteln diese Mittel vorläufig ohne Rücksicht auf deren Höhe zu beschlagnahmen, wenn ein begründeter Zweifel besteht, dass diese Zahlungsmittel im Zusammenhang mit der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung stehen.
Einführung der zentralisierten Register für Bank- und Zahlungskonten und für Schließfächer
Die Einführung von zwei neuen zentralisierten Registern, dem Register für Schließfächer und für die Bank- und Zahlungskonten, die durch die Nationalbank Serbiens in elektronischer Form zu verwalten sind, stellt auch eine Neuregelung dar. Banken und Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, regelmäßig die Daten über Schließfachnutzer und Bank- und Zahlungskontoinhaber zur Verfügung zu stellen und für die Richtigkeit dieser Daten zu haften.
Lizenzen als eine neue Voraussetzung für Geldwäschebeauftragte bei Verpflichteten
Die Änderung des Geldwäschegesetzes schreibt die Einholung von Lizenzen als eine zusätzliche Voraussetzung für die Ernennung eines Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters vor, die von der Verwaltung für Geldwäscheprävention ausgestellt werden. Nähere Kriterien, die von den Verpflichteten zu erfüllen sind, sowie der Inhalt und das Verfahren zur Ablegung der Fachprüfung für den Erwerb der Lizenz, werden vom Finanzminister festgelegt.
Alle Verpflichteten müssen spätestens bis zum 01. Mai 2020 ihre Akten mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Übereinstimmung bringen.
Für jede Frage bezüglich des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung können Sie uns unter vladimir.radinovic@tsg.rs kontaktieren.