Hybride Arbeitsmodelle – gesetzliche Regelung
Das serbische Arbeitsgesetz aus dem Jahr 2014 regelt die Arbeit von Zuhause und die Fernarbeit. Nach dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2020 gewannen diese Rechtsinstitute jedoch an besonderer Bedeutung im Rechtssystem der Republik Serbien und im Zusammenhang mit ihrer Anwendung entstanden zahlreiche rechtliche Fragen.
Es war eine besondere Herausforderung, unter diesen Bedingungen Fragen zu lösen, die sich auf die Art und Weise der Einführung der Möglichkeit der Heimarbeit durch den Arbeitgeber, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber, sowie die Möglichkeit der Überwachung der Arbeitnehmer unter den Bedingungen der Heimarbeit beziehen. Was die Pflichten des Arbeitgebers betrifft, ist die Frage der Bereitstellung von Arbeitsmitteln, der Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer, sowie die Verpflichtung zur Erstattung des Essensgeldes besonders wichtig geworden. Eine weitere Aufgabe ist die Regelung der Arbeitsunfälle und der Haftung des Arbeitgebers, und zwar sowohl für die Unfälle, zu welchen in den Privaträumen des Arbeitnehmers gekommen ist, als auch für die Unfälle, die in den Situationen entstanden sind, wenn der Arbeitnehmer von den öffentlichen Plätzen, Restaurants o. Ä. aus arbeitet. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass der Arbeitgeber festlegt, was als sichere Arbeit gilt und den Arbeitnehmer darüber informiert.
Die Arbeit von zu Hause aus machte auch eine genauere Regelung der Arbeitszeit erforderlich, da sich der Arbeitnehmer nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers aufhält. Auf welche Weise der Arbeitgeber die Arbeit des Arbeitnehmers überwachen kann, wie er die Anwesenheit des Arbeitnehmers bei der Arbeit kontrollieren und aufzeichnen kann und ob das angenommene Überwachungsmodell für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zulässig ist, sind nur einige der Fragen, die sowohl aus arbeitsrechtlicher Sicht, als auch unter dem Gesichtspunkt des Personendatenschutzes geprüft werden müssen.
Eine besondere Herausforderung für die Arbeitgeber besteht darin, eine Methode zur Überwachung des Arbeitnehmers während der Arbeit zu finden, die so wenig wie möglich in die Privatsphäre eingreift. Ein weiterer Bereich, der sich zu einem weltweiten Trend im Bereich der arbeitsrechtlichen Beziehungen entwickelt hat, ist die Einführung einer Vier-Tage-Woche. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit der bestehende Rechtsrahmen eine Grundlage für eine solche Änderung bietet und ob diese Art des Arbeitsmodells in unserem Land realisierbar ist.
Schlüsselwörter: Arbeit von Zuhause, Fernarbeit, Arbeitsunfall, Sicherheit am Arbeitsplatz, Vier-Tage-Arbeitswoche