Können Ausländer einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Serbien abschließen?
Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung, Veteranen- und Sozialfragen bezieht die Stellungnahme, dass ausländische Staatsbürger einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Serbien nicht abschließen können (Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung, Veteranen- und Sozialfragen Nr. 011-00-562/2018-02 vom 18.07.2018).
Der angegebenen Auslegung liegen die Bestimmungen des Artikels 37 Abs. 4 Punkt 3 des Arbeitsgesetzes zugrunde, womit vorgeschrieben sind, dass der Arbeitgeber mit einem ausländischen Staatsbürger einen Arbeitsvertrag ausschließlich aufgrund der Arbeitserlaubnis abschließen kann, und zwar maximal bis zum Ablauf der Frist, für welche die Arbeitserlaubnis erteilt wurde.
Da das Vorliegen einer Arbeitserlaubnis eine Voraussetzung für die Begründung und die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist, ist das Ministerium der Meinung, dass ein Ausländer einen unbefristeten Arbeitsvertrag nicht abschließen kann, sondern man kann mit derselben Person entweder einen neuen Arbeitsvertrag abschließen oder einen entsprechenden Annex zum bestehenden befristeten Arbeitsvertrag bei jeder Verlängerung der Arbeitserlaubnis erstellen.