Lösung für Ausländer die seit mehr als 1 Jahr nach Serbien entsandt wurden
Gibt es eine Lösung, wenn nach dem maximalen Zeitraum, in dem ein Ausländer zur Arbeit in der Republik Serbien (ein Jahr / zwei Jahre) entsandt werden kann, ein Arbeitseinsatz eines ausländischen Staatsbürgers in Serbien notwendig ist?
Die Arbeitserlaubnis für die zur Arbeit bei einem ausländischen Arbeitgeber entsandten Arbeitnehmer wird auf Antrag des Arbeitgebers zur Ausübung der Tätigkeiten oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf dem Gebiet der Republik Serbien erteilt. Diese Art der Arbeitserlaubnis wird für einen Zeitraum erteilt, für welchen der Vertrag zwischen dem Arbeitgeber, für den die Dienstleistungen erbracht werden und dem ausländischen Arbeitgeber abgeschlossen ist, der nicht länger als ein Jahr gilt. Die Arbeitserlaubnis für entsandte Personen kann maximal um zwei Jahre verlängert werden oder falls die Republik Serbien einen internationalen Vertrag zur Regelung der Entsendung im Einklang mit den Vertragsbedingungen und für einen vertraglich festgelegten Zeitraum abgeschlossen hat (Art. 19 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes).
Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Veteranen- und Sozialfragen bezieht die Stellungnahme, dass die Ausländer nach dem Ablauf der oben genannten Frist aufgrund der Beschäftigung beauftragt werden können.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Ausländer oft im Arbeitsverhältnis bei ausländischen Arbeitgebern bleiben wollen, damit ihnen zustehende unterschiedliche Begünstigungen und die Sozialversicherung ihres Mutterlandes nicht verweigert werden können, können die Ausländer bei einer langfristigen Entsendung (ein Jahr/zwei Jahre) einen Vertrag über die Ergänzungsarbeit in Serbien abschließen und auf diese Weise eine zeitliche Befristung in der Entsendungsdauer mit dem Bleiben im Arbeitsverhältnis beim ausländischen Arbeitgeber überwinden (Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung, Veteranen- und Sozialfragen Nr. 011-00-00386/2018-24 vom 26.06.2018).