Republik Serbien: Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine

Die Regierung der Republik Serbien hat zum ersten Mal den Rechtsstaatsmechanismus der Gewährung eines vorübergehenden Schutzes gemäß Art. 74 des Gesetzes über das Asyl und den vorübergehenden Schutz („Amtsblatt der RS“, Nr. 24/2018) angewendet, womit in der Republik Serbien entsprechender Schutz im Fall des massenhaften Zustroms von Vertriebenen, die in ihr Herkunftsland oder ins Land des gewöhnlichen Aufenthaltes wegen der Waffenangriffe oder der auf diesem Gebiet durchzuführenden lokalen Gewalt nicht zurückkehren können, gewährt wird. Dies wird mit dem Beschluss über die Gewährung eines vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine vom 18.03.2022 („Amtsblatt der RS“, Nr. 36/22) („Beschluss“) ermöglicht.

Dieser Beschluss betrifft ukrainische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die sich in der Ukraine aufgehalten haben, Asylsuchende, Staatenlose und Ausländer, denen in der Ukraine ein Asyl oder ein gleichwertiger nationaler Schutz genehmigt wurde, sowie deren Familienmitglieder, denen ein Aufenthalt in der Ukraine genehmigt wurde, sowie Ausländer, die in der Ukraine einen gültigen dauerhaften Wohnsitz oder einen vorübergehenden Aufenthalt hatten und in ihr Herkunftsland über eine lange Zeit nicht zurückkehren können.   

Der vorübergehende Schutz wird auch für ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige gelten, die sich in Serbien zum Zeitpunkt der Fassung dieses Beschlusses vorschriftsmäßig aufgehalten haben und denen der Aufenthaltstitel vor der Aufhebung des Beschlusses über vorübergehenden Schutz abgelaufen ist.

Laut dem Asylgesetz gilt als Familienangehöriger ein Elternteil, mit dem eine Ehe vor der Einreise in die Republik Serbien geschlossen wurde, ein nicht ehelicher Partner nach serbischen Vorschriften, dessen minderjährige Kinder, die in der oder außerhalb der Ehe geboren wurden, minderjährige Adoptivkinder oder minderjährige Stiefkinder. Im Ausnahmefall kann auch anderen Personen die Eigenschaft eines Familienangehörigen anerkannt werden, wobei insbesondere die Tatsache, dass diese von einer Person unterhalten wurden, welcher das Recht auf Asyl oder ein vorübergehender Schutz eingeräumt wurde, zu berücksichtigen ist, aber auch deren Lebensalter und emotionale Abhängigkeit, einschließlich ihrer gesundheitlichen, sozialen, kulturellen oder ähnlichen Lage.

Personen, denen dieser Schutz gewährt wird, haben auch Anspruch auf Aufenthalt, Personalausweis, kostenlose Grund- und Mittelausbildung, Zutritt zum Arbeitsmarkt und Gesundheitsschutz entsprechend den Vorschriften über Ausländerrechte. Das Innenministerium der Republik Serbien entscheidet in jedem einzelnen Fall über die Registrierung von Personen, denen ein vorübergehender Schutz gewährt wurde.

Der vorübergehende Schutz dauert ein Jahr ab dem Inkrafttreten dieses Beschlusses, d. h. ab dem 18. März 2022.

Namentlicher Beschluss

Gesetz über Asyl und vorübergehenden Schutz

Übersetzung: Ivana Radović

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