Serbien: Ab März 2025 wird ein neues eKrankmeldesystem eingeführt

Wie von Vertretern des Gesundheitsministeriums angekündigt, wird in Serbien ab März 2025 ein digitales E-Krankmeldesystem eingeführt. Dieses wird den Prozess der Beantragung und Verwaltung von Krankmeldungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Gesundheitseinrichtungen erheblich erleichtern. Für Arbeitnehmer, die vorübergehend arbeitsunfähig sind, entfällt somit die Pflicht zur Weiterleitung der Bescheinigung über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber. Die Übermittlung erfolgt stattdessen automatisch durch die Gesundheitseinrichtung. Der behandelnde Arzt gibt die Krankheitsdaten, einschließlich der voraussichtlichen Dauer, in das System ein. Dieses erstellt die Bescheinigung und sendet sie elektronisch an den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss somit keine Dokumente mehr physisch einreichen.

Diese Neuerung ist eine gute Nachricht für alle Arbeitgeber, da Verzögerungen bei der Übermittlung von Krankenscheinen, die mitunter durch Vergessen oder Missverständnisse mit den Arbeitnehmern verursacht werden, künftig vermieden werden. Arbeitgeber erhalten umgehend Informationen über den Beginn und die Dauer der Krankschreibung. Dadurch können sie Fehlzeiten einfacher überwachen und ihre Geschäftstätigkeiten effizienter planen.

Es sei darauf hingewiesen, dass den Arbeitgebern kein Zugriff auf die Krankenakten der Arbeitnehmer gewährt wird. Ihnen stehen lediglich die grundlegenden Informationen über Beginn und Ende der Krankschreibung zur Verfügung. Sollte eine Verlängerung der Krankschreibung erforderlich sein, wird der Arbeitgeber automatisch durch das System über den neuen Status informiert.

Das neue System vereinfacht Verwaltungsabläufe und bietet Vorteile für alle Beteiligten. Für Arbeitnehmer entfallen Verzögerungen bei der Übermittlung von Krankmeldungen und -berichten, während Arbeitgeber sofort über den Status der Krankmeldung ihrer Arbeitnehmer informiert werden.