SERBIEN: Ausnahmezustand – Tätigkeiten der Gerichte reduziert – Fristenstillstand
Aufgrund der Entscheidung des Obersten Justizrates vom 18. März 2020 (nachstehend: Entscheidung des OJR) und nach Empfehlungen des Justizministeriums und der Rechtsanwaltskammer Serbien werden die Tätigkeiten der Gerichte in der Republik Serbien während des Ausnahmezustandes und der durch das Virus COVID-19 hervorgerufenen Pandemie reduziert. Die Maßnahme bedeutet nicht die Schließung der Gerichte. Sie bezieht sich … SERBIEN: Ausnahmezustand – Tätigkeiten der Gerichte reduziert – Fristenstillstand weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden