SERBIEN: Geltung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Dauer des Ausnahmezustands
Ein abgelaufener oder ablaufender vorübergehender Aufenthalt eines Ausländers wird als gültig angesehen, bis die Entscheidung über die Ausrufung des Ausnahmezustandes in Kraft ist („Amtsblatt der RS”, Nr. 29/20).
Für die Dauer des Ausnahmezustandes in der Republik Serbien werden alle Schalter des Amtes für Verwaltungsangelegenheiten beim Innenministerium für neue Anträge auf Verlängerung der persönlichen Dokumente geschlossen sein. Es ist vorgeschrieben, dass alle persönlichen Dokumente der Staatsbürger der Republik Serbien (Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein, Reisepass und Waffenschein), deren Gültigkeitsfrist abläuft, gültig bleiben, bis die Entscheidung über die Ausrufung des Ausnahmezustandes in Kraft ist. Das betrifft auch alle Ausländer, die eine Verlängerung ihres vorübergehenden Aufenthaltes in der Republik Serbien beantragen sollten. Der abgelaufene oder ablaufende Aufenthaltstitel eines Ausländers bleibt gültig, bis die Entscheidung über die Ausrufung des Ausnahmezustandes in Kraft ist („Amtsblatt der RS“, Nr. 29/20) und eine Entscheidung über die Geltung der persönlichen Dokumente der serbischen Staatsbürger für die Dauer des Ausnahmezustandes („Amtsblatt der RS“, Nr. 29/20) getroffen wird.
Demzufolge ist die Stellungnahme des Nationalamtes für Beschäftigung zur Verlängerung der Arbeitserlaubnisse der Ausländer noch immer unbekannt. Es ist nicht ganz klar, ob eine automatische Verlängerung der Gültigkeit von persönlichen Dokumenten analog für Arbeitserlaubnisse gelten wird oder ob ein Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis neben dem ablaufenden Aufenthaltstitel einzureichen ist, der in dieser Situation jedoch als verlängert angesehen wird.
Die endgültige Entscheidung der Regierung der Republik Serbien anlässlich dieser Frage vorschreibt, können Sie hier lesen.
Seit der Aufhebung des Ausnahmezustands in der Republik Serbien am 6. Mai 2020 ist diese Entscheidung nicht mehr wirksam. Weitere Informationen dazu hier