SERBIEN: Gültigkeit der Arbeitserlaubnis für Ausländer während des Ausnahmezustandes

Die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Anstellung von ausländischen Staatsangehörigen erteilte Arbeitserlaubnis, deren Gültigkeit während des Ausnahmezustandes abgelaufen ist oder ablaufen wird, bleibt gültig, solange die Verordnung über  den Ausnahmezustand in Kraft ist (Entscheidung über die Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis für Ausländer während des Ausnahmezustandes vom 26. März 2020, „Amtsblatt der RS”, Nr. 43/20).

Diesbezüglich verweisen wir auch auf unsere Nachricht über die Geltung des vorübergehenden Aufenthaltes der Ausländer für die Dauer des Ausnahmezustandes.

Demzufolge ist es nicht notwendig, bei einem Fristablauf neue Anträge auf Erteilung / Verlängerung der vorübergehenden Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu stellen, weil diese aufgrund der angeführten Entscheidungen der Regierung der RS für die Dauer des Ausnahmezustandes gültig bleiben .

Das TSG Team wird Sie stets und rechtzeitig über diese und viele andere aktuelle rechtliche Themen für die Dauer des Ausnahmezustandes auf dem Laufenden halten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aufgrund der Aufhebung des Ausnahmezustands in der Republik Serbien am 6. Mai 2020 ist diese Verordnung nicht mehr wirksam. Hier erfahren Sie mehr dazu.

TSG RECHTSANWÄLTE

TSG