SERBIEN: Home Office im Ausnahmezustand

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Verordnung der Regierung der Republik Serbien über die Sofortmaßnahmen im Ausnahmezustand („Amtsblatt der Republik Serbien“, Nr. 31/2020) vom 16.03.2020 eine Pflicht für die Arbeitgeber vorschreibt, den Arbeitsprozess zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus COVID – 19 so zu organisieren, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeit von zu Hause aus durchführen. Sofern der Arbeitsprozess die Durchführung der Arbeit in den Geschäftsräumlichkeiten erfordert, ist es notwendig, dass alle hygienischen und technischen Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus (begrenzte Anzahl von Personen im Raum, Verwendung von Schutzmasken u. Ä.) beachtet werden.

Falls die Arbeitnehmer ihre Aufgaben in den Geschäftsräumlichkeiten durchführen, ist es notwendig, dass die Erfüllung und die Beachtung aller notwendigen Vorsichtsmaßnahmen durch einen Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geprüft werden.

Falls die Arbeitnehmer von zu Hause aus (Home Office) arbeiten und der Arbeitsprozess im Home Office nicht durch allgemeine Gesetze oder Arbeitsverträge definiert ist, ist es erforderlich, die individuelle Home Office-Arbeit, wie die Festlegung der Arbeitszeiten, die Überwachungsart der Home Office-Arbeit und die Führung der Mitarbeiterunterlagen für jeden Arbeitnehmer durch einzelne Beschlüsse zu regeln.

Für jede Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung und der Vorbereitung und Erstellung der dafür erforderlichen Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aufgrund der Aufhebung des Ausnahmezustands in der Republik Serbien am 6. Mai 2020 ist diese Verordnung nicht mehr wirksam. Hier erfahren Sie mehr dazu. 

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