TSG Merkblatt zur Gründung einer GmbH in Serbien
I. Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Serbien
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird in Serbien vor dem zuständigen Handelsregister durchgeführt. Das Handelsregisterverfahren dauert bis zu 5 Arbeitstagen, gerechnet ab der Zustellung sämtlicher Informationen und Unterlagen an die TSG Rechtsanwälte.
In der Republik Serbien ist es grundsätzlich möglich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 1 EUR zu gründen.
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Serbien kann sowohl serbischer als auch ausländischer Staatsbürger sein. Der Geschäftsführer einer GmbH, der Ausländer ist, muss weder einen vorübergehenden Aufenthalt noch eine Arbeitserlaubnis in Serbien haben, außer im Fall, dass er in einem Arbeitsverhältnis ist. Jedoch muss er in Serbien eine Vergütung für die Geschäftsführerfunktion erhalten.
Unser Merkblatt befasst sich mit folgenden Themen:
- Eröffnung von Bankkonten
- Qualifiziertes elektronisches Zertifikat (elektronische Signatur) in Serbien
- Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer in Serbien
- Handlungen vor dem Finanzamt und Steueranmeldung nach Firmengründung
Wenn Sie weitere Fragen zur Gründung einer GmbH in Serbien, zum Arbeitsrecht in Serbien oder zu einem der Rechtsgebiete haben, können Sie uns jederzeit unter office@tsg.rs auf Serbisch, Englisch, Deutsch oder Russisch kontaktieren.