Änderungen des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Newsletter 118
Die Nationalversammlung der Republik Serbien hat das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes („Amtsblatt der RS“, Nr. 66/2019) beschlossen.
Die Gesetzesänderungen haben eine zusätzliche Verbesserung des nationalen Schutzsystems der Urheberrechte und der verwandten Schutzrechte zum Ziel. Wichtigste Neuerungen sind beispielsweise die Förderung der kollektiven Geltendmachung der Urheberrechte und verwandten Schutzrechten, die Verlängerung der Dauer des Vermögensrechtschutzes der Interpreten und Hersteller von Phonogrammen sowie die Stärkung der Mechanismen zum Zivilrechtsschutz.
Die Gesetzesänderungen stellen gleichzeitig die Fortsetzung einer allumfassenden Anpassung der nationalen Vorschriften im Bereich des geistigen Eigentums an die EU-Gesetzgebung dar.
Der zivilrechtliche Urheberschutz schafft neue Regeln für eine effizientere Bekämpfung verschiedener Urheberrechtsverletzungen und bietet effektivere Entschӓdigungsmöglichkeiten.
Dementsprechend wurde der Kreis der klageberechtigten Personen erweitert. Neben Urhebern, Rechtstrӓgern, Erwerbern einer ausschlieβlichen Lizenz usw. können nunmehr auch bestimmte Organisationen zur kollektiven Geltendmachung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte Klage erheben.