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TSG Rechtsanwälte Belgrad

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Mindestlohn in Serbien – Änderungen ab Oktober 2025 und Pflichten der Arbeitgeber –

Newsletter 150

In der Sitzung des Sozial – und Wirtschaftsrates der Republik Serbien vom 15. Juli 2025 wurde über eine außerordentliche Erhöhung der Mindestarbeitsvergütung beschlossen.

Auf Grundlage dieser Entscheidung beträgt die Mindestarbeitsvergütung pro Arbeitsstunde ab dem 01. Oktober 2025 (ohne Steuern und Beiträge) 337 RSD netto. Diese Änderung stellt eine Erhöhung um 29 RSD pro Arbeitsstunde bzw. 9,4% gegenüber der bisherigen Mindestarbeitsvergütung, die 308 RSD pro Arbeitsstunde betrug.

Diese außerordentliche Erhöhung ist eigentlich eine Gelegenheit, dass das Rechtsinstitut des Mindestlohnes sowie dessen Rolle im Rahmen von Arbeitsverhältnissen näher beleuchtet werden.

Was versteht man unter dem Mindestlohn und wie wird dieser ermittelt?

Der Mindestlohn stellt den niedrigsten Betrag dar, der einem Arbeitnehmer pro Arbeitsstunde gezahlt wird. Gemäß dem Arbeitsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn für die Standardarbeitsleistung sowie für die bei der Arbeit verbrachte Zeit. Dementsprechend wird der Mindestlohn auf Grundlage von:

  • der gesetzlich festgelegten Mindestarbeitsvergütung;
  • der bei der Arbeit verbrachten Zeit; und
  • den Steuern und Beiträgen, die aus dem Lohn gezahlt werden, ermittelt.

Der Arbeitnehmer, der einen Mindestlohn erhält, hat Anspruch auf ein erhöhtes Gehalt nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie auf eine Kostenerstattung und sonstige Leistungen, die im gesetzlichen Sinne als Gehalt gelten. Die Bemessungsgrundlage für die Abrechnung des erhöhten Gehaltes ist der Mindestlohn des Arbeitnehmers.

Wer bestimmt die Mindestarbeitsvergütung?

Der Sozial‑ und Wirtschaftsrat der Republik Serbien ist zuständig für die Ermittlung der Mindestnettoarbeitsvergütung pro Arbeitsstunde für das Kalenderjahr, und zwar spätestens bis zum 15. September des laufenden Jahres.

Wenn der Sozial‑ und Wirtschaftsrat keine Vereinbarung über die Höhe des Mindestlohnes innerhalb von 15 Tagen nach Beginn der Verhandlungen trifft, entscheidet die Regierung der Republik Serbien innerhalb weiterer 15 Tage über die Höhe der Mindestarbeitsvergütung.

Wie und für welchen Zeitraum wird der Mindestlohn ermittelt?

Bei der Ermittlung der Mindestarbeitsvergütung, die als Grundlage für die Festsetzung des Mindestlohnes dient, wird Folgendes berücksichtigt:

  • die existenziellen und sozialen Bedürfnisse des Arbeitnehmers und seiner Familie, gemessen am Wert des Mindestverbrauchskorbes;
  • die Entwicklung der Beschäftigungsquote am Arbeitsmarkt;
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Vanja Nikolčić

Rechtsanwältin

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