Fördermittel für Direktinvestitionen in der Republik Serbien
Newsletter 75
Die Republik Serbien setzt die Kontinuität in Bezug auf Fördermittel fort und hat im Jahr 2015 ein neues Förderprogramm für Greenfield und Brownfield Projekte in Serbien erbracht, dessen Basis die Verordnung über die Bedingungen und Weise der Anziehung von Direktinvestitionen („Amtsblatt der RS“, Nr. 28/2015) ist, die am 21.03.2015 in Kraft trat (nachfolgend: „Verordnung“). Es ist interessant, dass mit der Verordnung nun auch die Kosten des Kaufes von Vermögenswerten eines Unternehmens, welches nicht mehr existiert oder nicht länger tätig sein wird, nach Marktgegebenheiten von einer dritten Person (Art. 3.5 der Verordnung), explizit als Investition anerkannt werden. Dies bedeutet, dass ein potenzieller Erwerb von Vermögenswerten bei einer Privatisierung oder einem Konkurs („Asset deal“) als förderfähige Investitionskosten im Sinne der Verordnung anerkannt würden.
Die Festsetzung der Höhe der Fördermittel, die zugewiesen werden können, erfolgt in Bezug auf folgende förderfähige Investitionskosten:
- Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (wir weisen darauf hin, dass in der Verordnung derartige Investitionen sowie die Art und Weise der Prüfung und Verifizierung von Investitionen genauer definiert sind, als in den Jahren zuvor); oder
- Kosten der Bruttogehälter für neue Arbeitsstellen innerhalb einer Zeitspanne von 2 Jahren nach der Realisierung des Investitionsprojektes (Art. 5.1., Art. 3 der Verordnung)
Diese Festsetzung stellt nur eine geringfügige Änderung zur früheren Verordnung über die Gewinnung ausländischer Direktinvestitionen aus dem Jahr 2014 dar. Im Einvernehmen mit dem Vorherigen sieht die Verordnung wie folgt eine Begrenzung der Form und Höhe der Mittel vor, die zugewiesen werden…