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Hinweisgeber stehen ab jetzt unter Gesetzesschutz

Newsletter 76

Hiermit möchten wir Sie benachrichtigen, dass die Volksversammlung der Republik Serbien das Hinweisgeberschutzgesetz (s.g. Whistleblower-Schutzgesetz) verabschiedet hat („Amtsblatt der Republik Serbien“, No. 128/2014), welches am 04. Dezember 2014 in Kraft getreten ist und seit dem 05. Juni 2015 Anwendung findet. 

Das gegenständliche Gesetz bietet Schutz für Personen, die den Verdacht auf Korruption, die Verletzung von Menschenrechten, den Verdacht auf den Missbrauch anvertrauter behördlicher Tätigkeit, die Gefahr für das Leben, die Gefährdung der gemeinschaftlichen Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt sowie die Verursachung von Massenschäden anzeigen. 

Der/Die Hinweisgeber/-in genießt den Schutz unter den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen, falls er das Hinweisen in Übereinstimmung mit dem Gesetz vornimmt, eine Information innerhalb von einem Jahr ab Kenntnisnahme der vorgenommenen Handlung entdeckt, jedoch spätestens innerhalb von zehn Jahren ab Vornahme dieser Handlung, und wenn im Moment der Anzeige eine Person mit durchschnittlichem Wissen und Erfahrung wie der/die Hinweisgeber/ -in aufgrund der vorhandenen Hinweise an die Wahrhaftigkeit dieser Informationen glaubt. 

Das Gesetz unterscheidet drei Arten der Abgabe von Hinweisen:
  • Innerbetriebliche Anzeige, bei der die Informationen beim Arbeitgeber abgegeben werden;
  • Außerbetriebliche Anzeige, bei der die Informationen bei einer zuständigen Behörde abgegeben werden;
  • Öffentliche Anzeige über die Medien, das Internet, bei öffentlichen Versammlungen oder auf andere der Öffentlichkeit zugänglichen Art und Weise.
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