Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist
Newsletter 77
Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist verabschiedet („Amtsblatt der RS“, Nr. 40/2015; nachstehend: „Gesetz“), welches am 01. Januar 2016 in Kraft treten wird.
Hiermit weisen wir auf die wichtigsten normativen Lösungen und Mechanismen des Schutzes der Rechte von Prozessparteien in dem Gerichtsprozess hin.
I. Einleitung
Durch die Verfassung der Republik Serbien wurde das Recht auf einen gerechten Gerichtsprozess als ein grundsätzliches Menschenrecht verkündet, verkörpert in der Verfassungsgarantie für alle Bürger, dass „ein unabhängiges, unparteiliches und gesetzlich bereits festgestelltes Gericht innerhalb einer angemessenen Frist über ihre Rechte und Pflichten, die Begründetheit des Zweifels, der Grund für die Einleitung des Verfahrens war, sowie über die Anklagen gegen sie gerecht und öffentlich verhandelt und entscheidet“ (Art. 32 Absatz 1 der Verfassung).
Beim Erlass des Gesetzes wurde als Grundziel der Nachdruck auf die Absicht des Gesetzgebers gelegt, auf diese Weise neben den vorhandenen Rechtsmitteln (deren Wirkung offensichtlich fraglich ist) die ergänzenden Rechtsmittel in die Rechtsordnung einzuführen, womit die bereits bestehenden normativen Mechanismen der Schutzrechte der Bürger auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist zusätzlich gestärkt werden.
II. Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist es, den gerichtlichen Schutz des Rechtes auf den Gerichtsprozess innerhalb einer angemessenen Frist (sowie während der Klägerermittlung im Strafverfahren) einzuräumen und damit der Entstehung von Verstößen gegen dieses Recht vorzubeugen.