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Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Änderungen und Ergänzungen

Newsletter 79

Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet („Amtsblatt der RS“, Nr. 68/2015), welches am 12. August 2015, abgesehen von den Bestimmungen über die Meldepflicht von Korruption, die ab 01. Januar 2016 angewandt werden, in Kraft getreten ist.

Das Ziel der Gesetzesänderung ist eine weitere Stärkung des Systems der öffentlichen Auftragsvergabe (durch Steigerung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens der öffentlichen Auftragsvergabe und durch die Ermöglichung größeren Wettbewerbes unter den Bietern), sowie die Angleichung an die Richtlinien der Europäischen Union, die im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge im Laufe des Jahres 2014 angenommen wurden.

Bei dieser Gelegenheit weisen wir auf die interessantesten Änderungen aus  Sicht der Bieter hin.

I. Öffentliche Auftragsvergaben geringen Wertes

Mit den neuesten Änderungen wurde die Grenze für die öffentliche Auftragsvergabe geringen Wertes von 3.000.000 RSD auf 5.000.000 RSD erhöht. Konkret versteht man unter einer „öffentlichen Auftragsvergabe geringen Wertes“ eine Auftragsvergabe, deren Schätzwert nicht höher als 5.000.000 RSD ist, wobei ebenfalls der gesamte Schätzwert gleichartiger Auftragsvergaben auf jährlichem Niveau nicht höher als 5.000.000 RSD ist.

Die Auftraggeber sind verpflichtet, die Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Ausschreibungsunterlagen auf dem Portal der öffentlichen Auftragsvergaben und ihrer Webseite zu veröffentlichen, wobei sie nun die gesetzliche Möglichkeit haben, mindestens 3 potenzielle Bieter zur Angebotsunterbreitung direkt einzuladen.

Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge auf Auftragsvergaben anzunehmen, deren Schätzwert unter 500.000 RSD liegt, vorausgesetzt der gesamte Schätzwert gleichartiger Auftragsvergaben liegt auf jährlichem Niveau unter 500.000 RSD.

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der PDF Datei »
« Newsletter 80 - Änderungen des Gesetzes über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Personen, die keine Tätigkeit durchführen Newsletter 78 - Änderung des Hypothekengesetzes »

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