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Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Newsletter 84a

Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verabschiedet, welches am 13. November 2015 in Kraft getreten ist.

Der Gesetzgeber stützte sich bei den Gesetzesänderungen im Wesentlichen auf die Lösungen aus der Richtlinie 89/391/EEZ über die Einführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz („Richtlinie“) und anderen verwandten Richtlinien auf diesem Gebiet.

Hiermit weisen wir auf die interessantesten gesetzlichen Neuheiten hin.

I. Erweiterung des Begriffes Arbeitgeber

Eine der bedeutendsten Änderungen ist die genauere Definition des Begriffes Arbeitgeber, in der Hinsicht, dass nun auch bestimmte Kategorien der natürlichen Person als Arbeitgeber betrachtet werden, mit Ausnahme der Haushaltsträger und Familienbauernwirtschaften.

II.  Einführung von zusätzlichen Verpflichtungen für die Arbeitgeber
a) Vorsorgemaßnahmen für Brandschutz, Rettung und Evakuierung

Eine weitere Neuheit ist die Einführung der Verpflichtung für Arbeitgeber, entsprechende Schutzmaßnahmen für Brandschutz, Rettung und Evakuierung zu treffen, welche durch eine gesonderte untergesetzliche Vorschrift genauer definiert werden.

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