Verpflichtung für Schiffseigentümer
Newsletter 87
Eintragungserneuerung der Eigentumsrechte an Schiffen
Eigentümer einheimischer Schiffe sind verpflichtet, innerhalb der nächsten 20 Monate (bis zum 1. Januar 2018) die Eintragung ihrer Eigentumsrechte an Schiffen zu erneuern. Diese Verpflichtung geht aus dem neuesten Gesetz über Handelsschifffahrt hervor, welcher auch Schiffsmiteigentümer, die ihre Eigentumsrechte eintragen müssen, gleichermaßen nachkommen müssen.
Ab 1. Juni 2016 kann bei der zuständigen Hafenverwaltung der Antrag zur Eintragung der Eigentumsrechte eingereicht werden.
Zur Harmonisierung der bestehenden Eintragung mit dem neuen Gesetz ist eine Eintragungserneuerung der Eigentumsrechte an Schiffen erforderlich. Das neue Gesetz über Handelsschifffahrt wurde im „Amtsblatt der Republik Serbien“ Nr. 96/2015 veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Beratung zu diesem Thema benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter office@tsg.rs.