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Ein Praxisratgeber über die Beschäftigung, Freizügigkeit und den Aufenthalt von Ausländern in Serbien 

Newsletter 93

Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen helfen, die vielen Unschlüssigkeiten in Bezug auf die Beschäftigung, Freizügigkeit und den Aufenthalt von Ausländern in Serbien zu klären.

Ein Ausländer ist jede Person, die nicht die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien besitzt. Serbische Gesetze schreiben Sonderregelungen in Bezug auf die Freizügigkeit, den Aufenthalt und die Beschäftigung von Ausländern in der Republik Serbien vor. 

1.        Freizügigkeit und Aufenthalt von Ausländern in der Republik Serbien 

Die vorrangige Verpflichtung eines Ausländers und der Person, die einem Ausländer eine Unterkunftsleistung anbietet, ist eine Aufenthaltsanmeldung bei der zuständigen Polizeidienststelle innerhalb von 24 Stunden vom Tag der Einreise nach Serbien vorzunehmen (Aufenthaltsanmeldung oder “weißer Karton”). 

In Bezug auf den Aufenthalt in der Republik Serbien kennt das Ausländergesetz (ZOS) folgende Arten von Aufenthalten an:

1) den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen

2) den vorübergehenden Aufenthalt und

3) den dauerhaften Aufenthalt. 

Grundsätzlich können sich Ausländer bis zu 90 Tage ohne Visum in der Republik Serbien aufhalten, aber es gibt Ausnahmen, bei denen es nicht möglich ist in Serbien ohne ein vorher ausgestelltes Visum einzureisen. Diese allgemeine Regelung in Bezug auf die Dauer des Aufenthalts gilt nicht in Fällen, in denen die Aufenthaltsgründe unbedingt den Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zur Folge haben (z.B.: Arbeitstätigkeit). 

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird Ausländern erteilt, deren Absicht es ist, länger als 90 Tage aus folgenden Gründen in Serbien zu bleiben:

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