Die Vollstreckung einer ausländischen Rechnung ist möglich!
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Die Möglichkeit, ein Vollstreckungsverfahren auf der Grundlage von Rechnungen von ausländischen juristischen Personen gegen den Schuldner in Serbien einzuleiten, wurde bereits mit dem Gesetz über die Vollstreckung und den Vollstreckungsschutz im Mai 2011 eingeführt und im neuen Gesetz über die Vollstreckung und den Vollstreckungsschutz vom Juni 2016 beibehalten.
Seinerzeit neu, und nun in der Praxis eine übliche und bei Rechtsgeschäften fast regelmäßige Art der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens gegen den Schuldner in Serbien, hat sich die Institution der Rechnung als ein glaubwürdiges Instrument in der Praxis und als eine kostengünstige und hocheffiziente Form der Eintreibung von Geldforderungen erwiesen.
Die Bedeutung und Wichtigkeit der Rechnung als glaubwürdiges Dokument bezeugt auch die reiche Praxis der serbischen Gerichte, sowie die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei in der Vertretung von ausländischen Gesellschaften bei Gerichtsverfahren in Serbien.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre Forderungen aufgrund von Rechnungen gegenüber Schuldnern in Serbien auf eine sehr effiziente und kostensparende Art und Weise in einem sogenannten gekürzten Vollstreckungsverfahren, bei welchem Sie unser Büro gerne vertreten würde, einzutreiben. Wir bitten, zu beachten, dass nach dem serbischen Gesetz die Verjährungsfrist für Forderungen zwischen juristischen Personen aus Handelstätigkeiten drei Jahre beträgt.
Für weitere Fragen und detaillierte Erläuterungen stehen wir Ihnen unter: office@tsg.rs zur Verfügung.