Was ändert sich im Prozess der Fördermittelzuteilung?
Newsletter 96
Im Doing-Business-Report 2017 der Weltbank hat sich Serbien im Vergleich zum vorigen Jahr um 7 Plätze verbessert und belegt jetzt Platz 47 der globalen Liste. Ob sich dieser Verbesserungstrend in der Zukunft fortsetzt, hängt von der Attraktivität und den Möglichkeiten ab, welche unser Staat für Investitionen veranlasst und schafft.
In diesem Sinne ist am letzten Tag des Jahres 2016 eine neue Verordnung über die Bedingungen und Art der Anziehung von Direktinvestitionen („Amtsblatt der RS“, Nr. 110/2016, nachfolgend: Verordnung) in Kraft getreten. Die Verordnung enthält einige wesentliche Neuigkeiten in Bezug auf vorherige Verordnungen. Man kann sagen, dass sich die neue Verordnung in zahlreichen materiellen Aspekten an die vorherige Verordnung anlehnt, aber sowohl bestimmte Erläuterungen und Präzisierungen als auch neue Aspekte mit sich bringt, auf welche wir hiermit aufmerksam machen möchten.
Die neue Verordnung eliminiert den Begriff „Investition von lokaler Bedeutung“, der in der vorherigen Verordnung vorhanden war und auf die Möglichkeit der lokalen Selbstverwaltung hingewiesen hat, durch ihr Programm der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung die Kriterien zu definieren, nach welchen eine Investition auf ihrem Gebiet eine „Investition von lokaler Bedeutung“ ist. Ein wesentlich ähnliches Institut wird jedoch durch den redefinierten Begriff der „Investition von besonderer Bedeutung für die Republik Serbien“ beibehalten, wonach eine Investition, die auf dem Gebiet der lokalen Selbstverwaltungseinheit realisiert wird und die Realisierung von Entwicklungsprioritäten die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit fördert, eine Investition von besonderer Bedeutung darstellt. Der Beschluss, womit Entwicklungsprioritäten festzulegen sind, wird durch die Versammlung der lokalen Selbstverwaltung gefasst (Art. 16 Abs. 1 Punkt 2 der Verordnung).