Öffentliche Ausschreibung zur Fördermittelvergabe in Serbien
Newsletter 97
Das Wirtschaftsministerium Der Republik Serbien hat am 17.03.2017 aufgrund der Verordnung über die Bedingungen und Art der Anziehung von Direktinvestitionen („Amtsblatt der RS“, Nr. 110/2016, nachfolgend: Verordnung) eine öffentliche Ausschreibung für die Vergabe von Fördermitteln für Direktinvestitionen durchgeführt.
Mit unserem letzten Newsletter Nr. 96 haben wir über die Beträge und das Verfahren der Fördermittelzuteilung detailliert informiert.
Wir erinnern daran, dass der erste Schritt im Prozess der Bewerbung zur Fördermittelzuteilung eine Absichtserklärung des Investors über die Realisierung des Investionsprojekts ist. Diese Absichtserklärung wird der Agentur für Entwicklung Serbien Serbiens zugestellt. Aufgrund der Angaben aus der Absichtserklärung stellt die Agentur dem Investor eine Mitteilung über das mögliche Niveau der Fördermittel zu und gewährt ihm eine Frist von 30 Tagen zur Stellungnahme. Nach der Stellungnahme reicht der Investor bei der Agentur den Antrag zur Vergabe der Fördermittel in vorgeschriebener Form ein.
Die öffentliche Ausschreibung ist bis zum Verbrauch der vorgesehenen Mittel aus dem Budget offen. Mit Rücksicht darauf, dass dies die erste öffentliche Ausschreibung seit 2013 ist, ist der Ratschlag an alle Investoren, sich in kürzest möglicher Zeit an der Ausschreibung zu beteiligen und für sich die Erteilung der Fördermittel unter den Bedingungen der öffentlichen Ausschreibung zu sichern.
Für alle weiteren Fragen bezüglich der Fördermittel in der Republik Serbien und für eine detaillierte Ausarbeitung stehen wir Ihnen unter office@tsg.rs gerne zur Verfügung.