Serbien: Gesetz zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes
Newsletter 134
Das serbische Parlament hat das Gesetz zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes verabschiedet.
Die wichtigste Änderung betrifft die Aufhebung der Umwandlung des Nutzungsrechts in ein gebührenpflichtiges Eigentumsrecht. Mit Inkrafttreten dieser Änderungen tritt das Gesetz über die Umwandlung des Nutzungsrechts in ein gebührenpflichtiges Eigentumsrecht außer Kraft. In den letzten 12 Jahren, in denen dieses Gesetz in Kraft war, beliefen sich die Einnahmen aus der Gebühr auf etwa 30 Millionen Euro. Trotz der Anwendung dieses Gesetzes wurden mehr als 98 % der Umwandlungen gebührenfrei durchgeführt. Die nach diesem Gesetz durchgeführten Umwandlungsverfahren dauerten jeweils bis zu 10 Jahre und es wird geschätzt, dass dadurch an ca. 5.000 Standorten (15.000.000 m2) Investitionen verzögert wurden und Einnahmen aus Investitionen, Baulandbeiträgen, Mehrwertsteuer oder Grundsteuer entgangen sind. Es wird erwartet, dass durch die Aufhebung des Gesetzes eine beträchtliche Fläche an Bauland zur Bebauung freigegeben und neue Investitionen ermöglicht werden, wodurch das jahrzehntelange Problem der Umwandlung von Grund und Boden in Gemeineigentum weitgehend gelöst wird.
Die angenommenen Änderungen sehen vor, dass das Eigentumsrecht an einem Katastergrundstück zugunsten der juristischen Person eingetragen wird, die als Eigentümer des auf dem Grundstück befindlichen Objekts eingetragen ist, d. h. zugunsten der Person, die als Inhaber des Rechts zur Nutzung des Katastergrundstücks für unbebaute Gebäude eingetragen ist, unabhängig vom früheren Status einer bestimmten Person (privatisiert oder nicht privatisiert), d. h. unabhängig davon, zu welchem Zweck die Person das Recht zur Nutzung des Grundstücks erworben hat. Ausgenommen von dieser Regel sind Personen, deren Status durch das Sportgesetz bestimmt wird, sowie Vereine, landwirtschaftliche Organisationen, Wohnungsbaugesellschaften und soziale Unternehmen. Die Eintragung der Eigentumsrechte erfolgt von Amts wegen durch die zuständige Vermessungs- und Katasterbehörde.
Mit der Gründung der Agentur für Raumordnung und Städtebau der Republik Serbien sollen die staatlichen Behörden entlastet werden, indem die Voraussetzungen für eine effektive Umsetzung und Verbesserung der Raumordnungs- und Raumentwicklungspolitik geschaffen werden, während die staatlichen Behörden und die regionalen Stadtplaner zur Wiederherstellung der Ordnung im Bereich der Raumordnung und Städtebau beitragen.
Des Weiteren wurde der Kreis der Behörden, die zur Erteilung von Standortinformationen befugt sind, erweitert. Standortinformationen können nun vom Amt für Raumordnung und Städtebau sowie von Notaren, juristischen Personen oder Unternehmern, die für die Erstellung von Raumplanungsdokumenten registriert sind, erteilt werden.