SERBIEN: Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Newsletter 128
I. Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Serbien
Die Firmengründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird in Serbien vor dem zuständigen Handelsregister durchgeführt. Das Handelsregisterverfahren dauert bis zu 5 Arbeitstagen, gerechnet ab der Zustellung sämtlicher Informationen und Unterlagen an die TSG Rechtsanwälte.
In der Republik Serbien ist es grundsätzlich möglich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 1 EUR zu gründen.
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Serbien kann sowohl serbischer als auch ausländischer Staatsbürger sein. Der Geschäftsführer einer GmbH, der Ausländer ist, muss weder einen vorübergehenden Aufenthalt noch eine Arbeitserlaubnis in Serbien haben, außer im Fall, dass er in einem Arbeitsverhältnis ist. Jedoch muss er in Serbien eine Vergütung für die Geschäftsführerfunktion erhalten.
Bei einer Unternehmensgründung (GmbH) in Serbien sind folgende Schritte zu befolgen:
- Reservierung des Firmennamens vor dem HR;
- Ausarbeitung einer Gründungsurkunde und deren notarielle Beglaubigung in Serbien;
- Gründung / Registrierung der Gesellschaft vor dem HR;
- Eröffnung der Bankkonten bei der ausgewählten Geschäftsbank in Serbien;
- Einholung eines qualifizierten elektronischen Zertifikates für die Vertreter der Gesellschaft;
- Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer ins HR.
II. Eröffnung der Bankkonten
Erst nach der Gründung einer GmbH können Bankkonten bei einer Geschäftsbank in Serbien eröffnet werden. Die für die Eröffnung der Bankkonten notwendigen Informationen und Unterlagen hängen von der internen Geschäftspolitik der Bank und den geltenden Vorschriften über die Verhinderung der Geldwäsche ab.
Wenn ein Gesellschafter eine ausländische juristische Person ist, ist die komplette Eigentümerstruktur bis zum Endeigentümer (der natürliche Person ist) darzulegen und sind entsprechende Handelsregisterauszüge für jede in der Eigentümerkette befindliche juristische Person an die Bank zuzustellen bzw. Reisepasskopien für alle natürlichen Personen aus der vorhandenen Eigentümerstruktur. Davon können börsennotierte Gesellschaften ausgenommen werden, vorausgesetzt, dass diese Börse eine sehr gute Reputation genießt.
Die notwendigen Unterlagen müssen im Original, notariell beglaubigt und mit Apostille versehen sein. Das gilt nicht für die Staaten, die keine Apostille benötigen (https://www.mpravde.gov.rs/sr/tekst/861/legalizacija-isprava-.php).
III. Qualifiziertes elektronisches Zertifikat (elektronische Signatur) in Serbien
Nach der Beendigung des Gründungsverfahrens ist der eingetragene Geschäftsführer der Gesellschaft verpflichtet, ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat (elektronische Signatur) in Serbien einzuholen. Dieses elektronische Zertifikat ist für die Registrierung wirtschaftlicher Eigentümer erforderlich, was zu den gesetzlichen Pflichten einer serbischen GmbH zählt. TSG Rechtsanwälte erstellen die dafür notwendigen Unterlagen und beantragen die Ausstellung des elektronischen Zertifikates. Bei der endgültigen Abholung des elektronischen Zertifikates ist die persönliche Anwesenheit des Geschäftsführers der serbischen Gesellschaft (zumindest einmal) notwendig. Falls der Geschäftsführer ein Ausländer ist, ist das ganze Prozedere im Voraus zu planen.
IV. Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer in Serbien
Die Gesellschaft ist verpflichtet, binnen 15 Tagen ab der Gründung wirtschaftliche Eigentümer im Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer, das im Rahmen des Handelsregisters der Republik Serbien geführt wird, zu registrieren.
Darüber hinaus ist die Gesellschaft verpflichtet, die Unterlagen in Papierform aufzubewahren, mit denen wirtschaftliche Eigentümer festgestellt werden sowie diese auf jedes Anfordern den zuständigen Organen zugänglich zu machen.
TSG Rechtsanwälte führen nicht nur die Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer in Serbien durch, sondern verwalten die Sammlung der erforderlichen Unterlagen und geben Ratschläge über die Aufbewahrung der angeführten Unterlagen.
V. Handlungen vor dem Finanzamt
Die Gesellschaft hat innerhalb von 15 Tagen ab der Gründung alle erforderlichen Steuererklärungen bei der zuständigen Steuerbehörde einzureichen. Dazu werden Buchhaltungsagenturen oder lizenzierte Buchhalter hinzugezogen, wofür Ihnen TSG Rechtsanwälte bei der Koordination und Verwaltung des ganzen Verfahrens zur Verfügung stehen, damit optimale Dienstleistungen auf einer Stelle erbracht werden können.
Für die Firmengründung einer serbischen Gesellschaft sowie für die Erbringung der Dienstleistungen bezüglich der Sitzregistrierung (Postempfang & Sitz) in der Anfangsphase Ihrer Geschäftstätigkeiten in Serbien stehen Ihnen TSG Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
Für jede zusätzliche Frage bezüglich der Gründung einer serbischen GmbH, des Arbeitsrechtes oder eines anderen Rechtsgebietes in Serbien können Sie unter office@tsg.rs auf Serbisch, Englisch, Deutsch oder Russisch kontaktieren.