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Serbien: Neues Gesetz über das zentrale Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Newsletter 152

Transparenz im Fokus

 

Neues Gesetz über das zentrale Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Pflicht zur Registrierung von Nachweisdokumenten über den wirtschaftlichen Eigentümer für alle bestehenden registrierten Rechtsträger bis zum 30. November 2025

Am 1. Oktober 2025 tritt in der Republik Serbien das neue Gesetz über das zentrale Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Kraft. Es bringt wesentliche Änderungen im Verfahren zur Erfassung der Eigentümerstruktur juristischer Personen und anderer registrierter Rechtsträger („registrierte Rechtsträger“) mit sich.

Dieses Gesetz stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung größerer Transparenz und Angleichung an europäische Standards dar. Es wurde mit dem Ziel verabschiedet, wirtschaftliche Eigentümer klarer zu identifizieren und Missbrauch im Geschäftsverkehr zu verhindern, insbesondere im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Bis zum 1. Oktober 2025 sind alle Verpflichteten nach dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (z. B. Banken) verpflichtet, die Daten über den wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Kunden aus dem zentralen Register zu beziehen und mit den im Rahmen der gesetzlichen Maßnahmen erhobenen Daten abzugleichen. Bei Abweichungen oder fehlenden Einträgen ist der Verpflichtete verpflichtet, unverzüglich die zuständige Behörde (z. B. die Nationalbank Serbiens) zu informieren, die daraufhin eine Liste der betroffenen registrierten Rechtsträger auf ihrer Website veröffentlicht.

Erweiterung des Kreises registrierungspflichtiger Rechtsträger und Einführung neuer Eintragungsgründe

 Die Pflicht zur Registrierung wirtschaftlicher Eigentümer gilt nicht nur für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Gesellschaften, Stiftungen, Fonds, Einrichtungen und Vereinigungen, sondern auch für Trusts und trustähnliche Rechtsverhältnisse, die aus Serbien verwaltet werden oder anderweitig unter dieses Gesetz fallen. Dadurch wurde die Anzahl der registrierungspflichtigen Rechtsträger erweitert, und Unternehmensformen, die zuvor nicht vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst waren, sind nun in der nationalen Gesetzgebung geregelt.

Neben der Gründung und Änderung der Eigentümerstruktur registrierter Rechtsträger gilt nun auch die Verwaltung eines Trusts aus der Republik Serbien sowie die Geschäftstätigkeit eines Treuhänders auf dem Gebiet der Republik Serbien als Grundlage für die Eintragung eines wirtschaftlichen Eigentümers.

Erweiterte Pflichten

Im Unterschied zum bisherigen Gesetz sind registrierte Rechtsträger nun verpflichtet, bei der Eintragung von Daten in das Zentrale Register der wirtschaftlichen Eigentümer:

(i) einen erweiterten Umfang an Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer zu registrieren;

(ii) die rechtliche Grundlage für die Bestimmung einer Person als wirtschaftlicher Eigentümer, das Datum des Erwerbs dieses Status sowie das Datum der Registrierung und die Dokumente, anhand derer der wirtschaftliche Eigentümer festgestellt wurde, zu erfassen sowie

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Übersetzung: Ivana Radović
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Marta Luković

Rechtsanwältin

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