Serbien: Steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung (F&E)
Unternehmen, die auf dem Gebiet der Republik Serbien tätig sind und Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten („F&E“) durchführen, können unter den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erhebliche steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen. Der serbische Gesetzgeber verfolgt mit diesen Maßnahmen das Ziel, Investitionen in Innovationen, die Entwicklung neuer Produkte und Technologien sowie die Beschäftigung hochqualifizierter Fachkräfte im Bereich Forschung und Entwicklung gezielt zu fördern.
Der derzeitige steuerliche Rahmen sieht insbesondere folgende Begünstigungen vor:
- das Recht des Arbeitgebers auf Befreiung von der Zahlung bestimmter Lohnsteuer- und Sozialabgaben für Arbeitnehmer, die unmittelbar an F&E-Projekten beteiligt sind; sowie
- die Möglichkeit der steuerlichen Anerkennung bestimmter, unmittelbar mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten verbundener Aufwendungen in doppelter Höhe im Rahmen der Körperschaftsteuerbemessung.
Die Berechtigung zur Inanspruchnahme dieser steuerlichen Anreize hängt jedoch nicht allein davon ab, dass ein Projekt formal als Forschungs- und Entwicklungsprojekt bezeichnet wird. Vielmehr müssen kumulativ mehrere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere ist erforderlich, dass: (i) die betreffenden Tätigkeiten ihrem Wesen nach Forschung oder Entwicklung im Sinne der einschlägigen steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften darstellen; (ii) das F&E-Projekt auf dem Gebiet der Republik Serbien durchgeführt wird; sowie (iii) der Steuerpflichtige die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für eigene Rechnung durchführt und die Rechte an den erzielten Ergebnissen bzw. am geschaffenen geistigen Eigentum behält.
Besondere Bedeutung kommt der ordnungsgemäßen Qualifizierung der beteiligten Arbeitnehmer sowie der zutreffenden Einordnung der relevanten Aufwendungen zu. Die geltenden Vorschriften unterscheiden ausdrücklich zwischen Tätigkeiten, die unmittelbar der Forschung und Entwicklung dienen, und solcher administrativen, organisatorischen oder unterstützenden Natur. Gleiches gilt für die Abgrenzung zwischen unmittelbar projektbezogenen Kosten und allgemeinen Betriebsausgaben.
Vor diesem Hintergrund ist in jedem Einzelfall eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Analyse erforderlich, um die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Begünstigungen rechtskonform beurteilen zu können.
Ebenso wesentlich ist die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung der relevanten Dokumentation. In der Praxis hängt die erfolgreiche Inanspruchnahme steuerlicher F&E-Anreize nicht nur von der materiellen Qualifikation des Projekts selbst ab, sondern auch von der Fähigkeit des Steuerpflichtigen, die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen durch geeignete interne Unterlagen, Verträge, Projektberichte, Arbeitsnachweise und sonstige Belege nachvollziehbar nachzuweisen.
Neben den allgemeinen steuerlichen F&E-Anreizen kennt das serbische Steuerrecht auch eine besondere steuerliche Begünstigung für Einkünfte aus geistigem Eigentum, die allgemein als sogenannte „IP-Box-Regelung“ bezeichnet wird. Diese Regelung richtet sich an Unternehmen, die Einkünfte aus selbst entwickeltem geistigem Eigentum erzielen, insbesondere aus Software, urheberrechtlich geschützten Werken oder bestimmten patentfähigen technischen Lösungen.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Teil dieser Einkünfte einer steuerlichen Vorzugsbehandlung unterliegen, wodurch sich die effektive Körperschaftsteuerbelastung erheblich reduzieren lässt. Die IP-Box-Regelung stellt damit ein zusätzliches Instrument zur Förderung innovationsorientierter Geschäftstätigkeiten und zur steuerlich effizienten Verwertung geistigen Eigentums in Serbien dar.
Für weitere Informationen zu diesem Thema oder zur Prüfung der Anwendbarkeit steuerlicher F&E-Anreize auf konkrete Projekte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter jelena.todorovic@tsg.rs oder office@tsg.rs.
