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TSG Rechtsanwälte Belgrad

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SERBIEN: Steuerliche Aspekte des Statuswechsels eines Unternehmens

Newsletter 147

Statuswechsel (Erwerb, Fusion, Teilung und Abspaltung) stellen ein komplexes und zeitaufwändiges rechtliches Verfahren dar. Trotz dieser Komplexität wurden jedoch zahlreiche steuerliche Vorteile festgestellt, die die Steuervorschriften in diesem Zusammenhang vorschreiben. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden sind die wichtigsten Steuervorschriften zu beachten, auf deren Grundlage die positiven Aspekte von Statuswechseln bestimmt werden können und die in der Praxis häufig den bedeutendsten Einfluss auf relevante Geschäftsentscheidungen haben.

Das Umsatzsteuergesetz regelt, dass eine Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes nicht vorliegt, wenn die Übertragung des gesamten Vermögens oder eines Teilvermögens – sei es entgeltlich, unentgeltlich oder als Sacheinlage – erfolgt, sofern der Erwerber ein Steuerpflichtiger ist oder durch die Übertragung zum Steuerpflichtigen wird und die wirtschaftliche Tätigkeit fortführt. Diese gesetzliche Regelung ist im Kontext von Statuswechseln von besonderer Relevanz. Während der Übertragung des gesamten oder eines Teilvermögens im Rahmen eines Statuswechsels entsteht für den Erwerber keine Verpflichtung, Umsatzsteuer auf die durch die Übertragung erlangten Wirtschaftsgüter zu erheben, sofern das erwerbende Unternehmen umsatzsteuerlich registriert ist.

Das Körperschaftsteuergesetz für juristische Personen enthält eine zentrale Regelung, die insbesondere im Kontext einer Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Durchführung eines Statuswechselverfahrens von Bedeutung ist. Diese Norm legt fest, dass der Steuerzeitraum, für den die Einkommensteuer zu berechnen ist, grundsätzlich mit dem Geschäftsjahr – regelmäßig dem Kalenderjahr – identisch ist. Eine Ausnahme hiervon gilt jedoch, wenn es während des Jahres zu einer Unterbrechung oder Wiederaufnahme der Tätigkeit kommt, wie dies etwa im Fall eines Statuswechsels der Fall sein kann. Infolge der genannten Bestimmung wird der Steuerzeitraum für das betreffende Geschäftsjahr im Fall der Durchführung eines Statuswechsels entsprechend verkürzt.

Das Körperschaftsteuergesetz bestimmt, dass der Statuswechsel von steuerlich ansässigen Steuerpflichtigen gemäß dem Gesetz über Unternehmen die Entstehung der Steuerpflicht aufgrund von Kapitalgewinnen aufschiebt. Auf diese Weise wird die Verpflichtung zur Zahlung von Kapitalgewinnen bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben, zu dem das erwerbende Unternehmen das während der Durchführung des Statuswechsels erworbene Vermögen verkauft.

Das Körperschaftsteuergesetz sieht vor, dass der Statuswechsel eines steuerlich ansässigen Steuerpflichtigen im Sinne des Handelsgesetzes zu einer aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Besteuerung von Kapitalgewinnen führt. Dadurch wird die Steuerpflicht auf den Zeitpunkt verschoben, an dem das erwerbende Unternehmen die im Zuge des Statuswechsels übernommenen Vermögenswerte veräußert.

Unter Berücksichtigung der dargestellten steuerlichen Implikationen von Statuswechseln sowie der steuerlichen Neutralität der Übertragung des gesamten oder eines Teilvermögens wird deutlich, dass steuerrechtliche Regelungen und die damit verbundenen Vorteile eine maßgebliche Rolle für die Entscheidungsfindung der Hauptversammlung eines Unternehmens spielen, insbesondere bei der Abwägung, dieses komplexe und anspruchsvolle Verfahren einzuleiten.

In diesem Zusammenhang erinnern wir an die Bedeutung der gleichzeitigen Berücksichtigung sowohl der rechtlichen als auch der steuerlichen Aspekte, damit das Unternehmen bei der Bildung von Geschäftsentscheidungen einen klaren Überblick über alle potenziellen Verpflichtungen sowie Vor- und Nachteile der einzelnen Statuswechsel hat.

Sollten Sie Fragen oder Anliegen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter stefan.maljkovic@tsg.rs

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Newsletter 146 - Verkaufsförderungsmaßnahmen in Serbien: Eine Leidenschaft im Rahmen des Vertrauens »

Stefan Maljković

Rechtsanwalt

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