Zum Inhalt
Zum Inhalt
Tsg
  • Über uns
    • Werte
    • Referenzen
    • Tätigkeit
    • Soziale Verantwortung
    • Karriere
    • German Desk
    • Go International
  • Kompetenzen
  • Aktuelles
    • Praxis & Аktuelles
    • Newsletter
    • Veranstaltungen
    • Publikationen
    • COVID-19
  • Team
  • Kontakt
  • DE
    • SR
    • EN
    • RU
    • FR
TSG
  • Über uns
    • Werte
    • Referenzen
    • Tätigkeit
    • Soziale Verantwortung
    • Karriere
    • German Desk
    • Go International
  • Kompetenzen
  • Aktuelles
    • Praxis & Аktuelles
    • Newsletter
    • Veranstaltungen
    • Publikationen
    • COVID-19
  • Team
  • Kontakt

Menü

  • Home
  • Über uns
  • Kompetenzen
  • Referenzen
  • Team
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Seminar- & Eventgalerie
  • Referenzen

Finden Sie uns auf

Facebook

Instagram

Linkedin

Kontakt

TSG Rechtsanwälte Belgrad

Carice Milice 3,
11000 Belgrad, Serbien

Tel/Fax: +381 (0)11 3285 227,3285 208, 3285 153
office@tsg.rs

Zurück zu Newsletter

SERBIEN: Vorübergehende Begrenzung der Zinssätze für Immobilienkredite

Newsletter 135

Die Nationalbank Serbiens hat am 11.9.2023 den Beschluss über vorübergehende Bestimmungen für Banken bei der Vergabe von Immobilienkredite an Privatpersonen erlassen. Demnach wird der Zinssatz für Kreditnehmer, die ihren ersten Immobilienkredit mit variablem Zinssatz erhalten, dessen Vertragswert 200.000,00 EUR nicht übersteigt und der hypothekarisch abgesichert ist, begrenzt.

Für diese Kreditnehmer wird der Nominalzinssatz ab der diesjährigen Oktoberrate für 15 Monate vorübergehend begrenzt. Nach Ablauf der Geltungsdauer dieses Beschlusses sind die Banken nicht mehr berechtigt, vom Kreditnehmer Zinsen einzufordern, die sie im Zusammenhang mit der Anwendung des in diesem Beschluss vorgesehenen Zinssatzes nicht berechnet haben.

Für Immobilienkredite, die ab dem 30. Juli 2022 gewährt wurden, darf der nominale Zinssatz 4,08 % nicht übersteigen, was für diese Kreditnehmer eine Senkung der Zinssätze von 10 % auf über 25 % bedeutet.

Für Immobilienkredite, die ab dem 31.7.2022 vor Inkrafttreten des Beschlusses bewilligt wurden und deren Nominalzinssatz 4,08 % übersteigt, zahlen die Kreditnehmer bis Dezember 2024 reduzierte Kreditraten mit Zinsen nach dem ursprünglichen Tilgungsplan. Damit sind diese Kreditnehmer auch vor weiteren Erhöhungen ihrer Kreditraten geschützt.

Die Erhöhung des Zinssatzes ist begrenzt, d.h. bei einer Senkung des variablen Zinssatzes sind die Banken verpflichtet, die Höhe des Zinssatzes gemäß dem abgeschlossenen Immobilienkreditvertrag anzupassen.

Darüber hinaus sind die Banken verpflichtet, während der Geltungsdauer dieses Beschlusses jedem Finanzdienstleistungsnutzer auf Antrag die Möglichkeit einzuräumen, seinen Immobilienkredit unabhängig von der Höhe der vorzeitigen Rückzahlung ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

Der Beschluss trat am 13. September 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der PDF Datei »
« Newsletter 136 - SERBIEN: Änderungen des Gesetzes zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb einer angemessenen Frist Newsletter 133 - Serbien: Änderungen der Verordnung über Anreize für Direktinvestitionen »

Marta Luković

Diplom-Juristin

  • Haftungsausschluss
  • Datenschutzrichtlinien
  • Cookie-Richtlinien

© 2025 TSG. Alle Rechte vorbehalten. Powered by Digital2

TSG

  • Über uns
  • Kontakt
  • Kompetenzen
  • Team
  • Actualités