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TSG Rechtsanwälte Belgrad

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SERBIEN: Wie können Gläubiger ihre Rechte schützen, wenn ein Schuldner Vermögenswerte reduziert, die zur Zahlung verwendet werden könnten?

Newsletter 157

Wie schützt man einen Gläubiger vor einem Schuldner, der sein eigenes Vermögen verringert, aus dem der Gläubiger befriedigt werden könnte?

In der Praxis ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Gläubiger eine Forderung gegen einen Schuldner hat, während der Schuldner durch den Abschluss verschiedener Verträge mit Dritten versucht, seiner Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger zu entgehen, indem er sein Vermögen verringert, aus dem der Gläubiger befriedigt werden könnte.
Ein wirksames Rechtsmittel, das dem Gläubiger in diesem Fall zur Verfügung steht, ist die Paulianische Klage (Actio Pauliana).

Voraussetzungen für die Erhebung einer Paulianischen Klage:

Jeder Gläubiger, dessen Forderung fällig ist, unabhängig davon, wann sie entstanden ist, kann eine Rechtshandlung seines Schuldners anfechten, die zu seinem Nachteil vorgenommen wurde.

Eine Rechtshandlung gilt als nachteilig für den Gläubiger, wenn der Schuldner infolge ihrer Ausführung nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Forderung des Gläubigers zu erfüllen.

Diese Voraussetzung wird in Gerichtsentscheidungen unterschiedlich ausgelegt. In einer der jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs wurde festgestellt, dass für eine erfolgreiche Anfechtung der Rechtshandlung des Schuldners nicht erforderlich ist, dass der Schuldner überhaupt keine Mittel zur Erfüllung der Forderung des Gläubigers hat, sondern vielmehr, dass die verfügbaren Mittel für eine schnelle, effiziente und rechtzeitige Befriedigung der Forderung des Gläubigers in voller Höhe und innerhalb der kürzesten angemessenen Frist nicht ausreichen.[1]

Darüber hinaus stellte sich die Frage, ob der Gläubiger ein Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner einleiten muss, in dem ein Gerichtsvollzieher feststellt, dass der Schuldner nicht über ausreichende Mittel zur Erfüllung der Forderung des Gläubigers verfügt, damit das Gericht in der Paulianischen Klage davon ausgeht, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nachgewiesen hat.

Eine der jüngsten Auffassungen in der Rechtsprechung lautet: „Der stärkste Beweis für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ist das Scheitern im Vollstreckungsverfahren, aber es ist weder der einzige noch ein notwendiger Beweis. Es kann auch die Tatsache sein, dass andere Gläubiger denselben Schuldner erfolglos in Anspruch genommen haben, was der Kläger im erstinstanzlichen Verfahren nachgewiesen hat (Berichte von Gerichtsvollziehern).“[2]

Ein entgeltliches Geschäft (jeder Vertrag, den der Schuldner gegen eine bestimmte Gegenleistung abgeschlossen hat) kann angefochten werden, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Verfügung wusste oder wissen konnte, dass die Verfügung seinen Gläubigern schadet, und wenn die dritte Partei, mit der oder zu deren Gunsten die Rechtshandlung vorgenommen wurde, dies wusste oder wissen konnte.

[1] Das Urteil des Obersten Gerichtes Rev 2469/2021 vom 27.10.2022  [2] Das Urteil des Berufungsgerichtes in Niš, Gž 2211/2022 vom 08.09.2022

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der PDF Datei »
Übersetzung: Ivana Radović
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