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TSG Rechtsanwälte Belgrad

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Serbiens SEPA-Beitritt steht bevor

Newsletter 142

Die Republik Serbien hat einen weiteren Schritt in Richtung SEPA-Mitgliedschaft gemacht. Diese Mitgliedschaft bietet nicht nur für die Republik Serbien, sondern auch für juristische Personen, die in der Republik Serbien und in anderen Ländern tätig sind, sowie für alle anderen Teilnehmer am Zahlungsverkehr zahlreiche und bedeutende Vorteile bei der Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. Open Banking schafft eine Zahlungsinfrastruktur, in der Zahlungen schneller als bisher abgewickelt werden und die Überweisungskosten erheblich gesenkt werden. Dies ist für die Wirtschaft von besonderer Bedeutung, da der Großteil des Außenhandels mit EU-Mitgliedern abgewickelt wird.

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (im Folgenden: SEPA) ist ein Mechanismus für die schnelle und reibungslose Abwicklung bargeldloser Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums. Er entstand aus der Idee, dass durch die Integration der nationalen Märkte grenzüberschreitende Zahlungen in der Eurozone einfach, unkompliziert und zu gleichen Bedingungen durchgeführt werden können. Derzeit sind 36 europäische Staaten und Gebiete Mitglieder des SEPA-Raums, darunter auch einige Staaten, die nicht der Europäischen Union oder der Eurozone angehören. Das SEPA-Projekt wurde von den Institutionen der Europäischen Union initiiert, die im Jahr 2007 eine Richtlinie über Zahlungsdienste verabschiedet haben, die die Aufrechterhaltung dieses Systems ermöglicht.

Serbien hat seinen Rechtsrahmen an die EU-Vorschriften angeglichen, insbesondere in den Bereichen Bankwesen, Zahlungsdienstleistungen und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Serbien hat alle internationalen Standards und Regelungen im Bankenbereich übernommen und damit die Voraussetzungen für eine effiziente Abwicklung aller Zahlungen geschaffen. Eine wichtige Neuerung ist das Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Zahlungsdienste, das am 31. Juli 2024 verabschiedet wurde. Mit diesem Gesetz wird das Konzept des Open Banking eingeführt, das die Bereitstellung neuer Zahlungsdienste fördert, wie z. B. die direkte Bankzahlung (bekannt als PIS – Payment Initiation Service) und eine gebündelte Übersicht über die Kontoinformationen des Kunden. Zur Gewährleistung der Sicherheit werden die „sichere Kundenauthentifizierung“ und zusätzliche Sicherheitsprüfungen bei der Kundenidentifizierung eingeführt.

Die Phase der technischen Anbindung der Zahlungsverkehrsinfrastrukturen der Westbalkanländer an die Zahlungsverkehrsinfrastrukturen der Europäischen Union bzw. der Europäischen Zentralbank steht noch aus. Diese Anbindung wird die Abwicklung von Transaktionen mit der EU im Instant Regime ermöglichen. Erst nach Abschluss dieser Phase wird es in der Praxis möglich sein, Transaktionen im vereinfachten Verfahren abzuwickeln.

Offiziellen Ankündigungen zufolge wird Serbien im Januar 2025 dem SEPA-Raum beitreten.

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Maja Glogovac

Diplom-Juristin

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