Verlagerung der Geschäftstätigkeiten aus Russland und der Ukraine nach Serbien
Newsletter 126
Gründung einer serbischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gründung einer serbischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Gesellschaft“) vor dem Handelsregister der Republik Serbien („Handelsregister“) stellt ein ziemlich einfaches Verfahren dar, das bis zu 5 Arbeitstagen ab Einreichung aller notwendigen Unterlagen dauert.
Bei der Gründung sind folgende Schritte zu befolgen:
- Gründung der Gesellschaft vor dem Handelsregister,
- Eröffnung der Bankkonten in Serbien,
- Einholung des elektronischen Zertifikates für die Vertreter der Gesellschaft,
- Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer ins Handelsregister.
Eröffnung der Bankkonten
Die für die Eröffnung der Bankkonten notwendigen Unterlagen und Informationen hängen sowohl von den internen Vorschriften der Bank als auch von den geltenden Vorschriften über die Verhinderung der Geldwäsche (AML) ab. Wenn der Gesellschafter eine ausländische juristische Person ist, gilt die allgemeine Regel, dass die vollständige Entwicklung der Eigentümerstruktur bis zum Endeigentümer (der eine natürliche Person ist) darzulegen ist und dass entsprechende Handelsregisterauszüge für jede juristische Person aus der Eigentümerkette bzw. Reisepasskopien für alle natürlichen Personen innerhalb der bestehenden Eigentumsstruktur der Bank zuzustellen sind.
Qualifiziertes elektronisches Zertifikat
(Voraussetzung für die Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer)
Nach der Beendigung des Gründungsverfahrens ist der eingetragene Vertreter der Gesellschaft verpflichtet, ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat einzuholen, das für die Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich ist.
Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer
Die Gesellschaft ist verpflichtet, wirtschaftliche Eigentümer innerhalb von 15 Tagen ab Gründung im Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer (welches im Rahmen des Handelsregisters geführt wird) zu registrieren.
Vorgehensweise vor dem Finanzamt
Die Gesellschaft hat innerhalb von 15 Tagen ab Gründung alle notwendigen Steuererklärungen (nach dem Sitz der Gesellschaft) bei der zuständigen Steuerbehörde einzureichen. Zu diesem Zwecke ist die Beauftragung einer Buchhaltungsagentur oder der Steuerberater notwendig.
Eröffnung der nicht-residenten Bankkonten
Falls es sich herausstellt, dass die Gründung einer Gesellschaft in Serbien keine optimale Auswahl ist, ist zu berücksichtigen, dass ausländische juristische Personen die Möglichkeit haben, nicht-residente Bankkonten in Serbien zu eröffnen. Die Vorgehensweise dafür sieht etwas anders aus, weil neben den gewöhnlichen Dokumenten zusätzliche Unterlagen zugestellt werden müssen:
- Handelsregisterauszug,
- Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer,
- Bescheinigung über die Steueridentifikationsnummer,
- Identifikationsdokument für gesetzliche Vertreter,
- Rechtsgrund und Zweck der Eröffnung der nicht-residenten Bankkonten.
In Abhängigkeit von der Auswahl der Geschäftsbank, bei welcher nicht- residente Konten eröffnet werden, können die geforderten Unterlagen von der oben genannten Liste abweichen. Die Ferneröffnung der nicht-residenten Konten für eine juristische Person ist auch durch die Erteilung einer Spezialvollmacht möglich.