Anwendung des UN-Kaufrechts
Zusammenfassung
Dieser Artikel widmet sich dem Anwendungsbereich des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ sowie einigen Rechtsinstituten dieses Übereinkommens, wie z.B. das Angebot und die Angebotsannahme, der Begriff der wesentlichen Vertragsverletzung und die Nichtkonformität von Produkten, denen Juristen der kontinentalen Rechtssysteme besondere Aufmerksamkeit schenken sollten.
Die Bedeutsamkeit des Abkommens spiegelt sich in der Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern, in seiner fast 40-jährigen weltweiten praktischen Anwendung sowie in der weiter zunehmenden Anzahl an Mitgliedstaaten(bereits 89), in denen die Mehrheit der wirtschaftlich relevanten Partner der Republik Serbien ihren Sitz haben, wider.
Der Zugang zu gut geordneten Sammlungen der Gerichts- und Schiedsgerichtsurteile und die langjährige praktische Anwendung des UN-Kaufrechts ist ein starkes Argument dafür, dass dieses Übereinkommen im internationalen Warenkauf Rechtssicherheit gewährt.
Schlüsselwörter: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, Wiener Konvention, internationaler Warenverkauf, Rechtsvereinheitlichung, Angebot, Angebotsannahme, wesentliche Vertragsverletzungen, Nichtkonformität von Produkten, Rechtssicherheit