Eintragung des Eigentumsvorbehalts in das Pfandregister
Zusammenfassung
Die letzten Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über das Pfandrecht an beweglichen Sachen und im Register eingetragene Rechte sehen nun die Eintragung des Eigentumsvorbehalts an beweglichen Sachen ins Register für Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten (nachstehend: Register für Pfandrechte) vor. Dieses Register wird durch das serbische Handelsregister geführt und ist ein öffentliches Register für Pfandrechte an Sachen von natürlichen und juristischen Personen. Es stellt eine zentralisierte und einheitliche Datenbank dar. Seit dem 01. Januar 2021 ist es möglich, zur Sicherung von Forderungen des Verkäufers aus einem Kaufvertrag bis zur Auszahlung des vollen Kaufpreises eine Eintragung des Eigentumsvorbehalts an der beweglichen Sache vorzunehmen. Die Eintragung dieses Vertrages ins Register für Pfandrechte dient nicht nur als Sicherungsmittel sondern stellt auch gleichzeitig einen Vollstreckungstitel dar.
Schlüsselworte: Eigentumsvorbehalt, Kaufvertrag, Registereintrag