SERBIEN: Für Montagearbeiten keine einheitliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erforderlich
Newsletter 140 Schlüsselwörter: Arbeiten in Serbien, Einheitliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigung von Ausländern, Ausnahmen
Die Beschäftigung von Ausländern sowie die Erlangung einer einheitlichen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für ihren Aufenthalt und ihre Arbeit in der Republik Serbien unterliegen dem Ausländergesetz und dem Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern.
Das Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern sieht neben dem Verfahren zur Erlangung einer einheitlichen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung von Ausländern auch Ausnahmen von der Pflicht zur Erlangung dieser Erlaubnis vor. Im Folgenden wird eine der Ausnahmen, die in der Praxis die größte Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, näher erläutert.
Brauchen ausländische Unternehmer, die in Serbien tätig sind, eine einheitliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis?
Ein Ausländer, dessen Aufenthalt in der Republik Serbien nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise, dauert, d.h. länger als die festgelegte Aufenthaltsdauer gemäß dem internationalen Abkommen, übt das Recht aus, in der Republik Serbien während des festgelegten Zeitraums zu arbeiten, ohne dass eine einheitliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erteilt wird:
- Eine beauftragte Person, die in der Republik Serbien auf der Grundlage eines Vertrages über den Kauf von Waren, den Kauf oder die Miete von Maschinen oder Ausrüstungen, deren Lieferung, Installation, Montage, Reparatur oder Schulung für die Arbeit an diesen Maschinen oder Ausrüstungen Arbeiten ausführt.
Neben der vorgeschriebenen Ausnahme von der einheitlichen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisspflicht besteht für das inländische Unternehmen die Verpflichtung, alle vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz anzuwenden. Dies gilt unabhängig von der Aufenthaltsdauer des ausländischen Arbeitsnehmers und seinem Status als Berechtigter.
Was, wenn Sie als Arbeitgeber nicht sicher sind, ob die Arbeiten in 90 Tagen fertig sind?
Wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die von Ausländern geleistete Arbeit länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen dauern wird, ist es ratsam, in jedem Fall eine einheitliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für diese ausländischen Personen einzuholen. Auf diese Weise erfüllen die ausländischen Arbeitgeber zweifellos die gesetzlichen Verpflichtungen in der Republik Serbien. Auf diese Weise vermeiden sie Stresssituationen bei unvorhergesehenen Komplikationen, die zu einer Verlängerung des Aufenthalts und der Arbeit, aber auch zu Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldern führen können.