Rekord-Geldbuße gegen Google verhängt

EU Kommission verhängt Rekord-Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. EUR gegen Google wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung als Suchmaschine durch unzulässige Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichsdienstes.

Am 27. Juni 2017 hat die EU Kommission eine Rekord-Geldbuße von 2,42 Mrd. EUR gegen Google wegen der Verstöße gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts in der Rechtsache 39740 Google Search (Shopping) (nachstehend: Google Beschluss) verhängt. Dabei hat die EU Kommission die Schwere und die Dauer der Zuwiderhandlung berücksichtigt. Google hat seine marktbeherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internetsuche im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch unzulässige Vorzugsbehandlung eines anderen Google-Produktes, des eigenen Preisvergleichsdienstes, missbraucht. Die EU Kommission gelangte zu dem Schluss, dass das Verhalten von Google den Leistungswettbewerb auf den Preisvergleichsmärkten verhinderte, und zwar durch die Verweigerung der europäischen Verbraucher zwischen verschiedenen Dienstleistungen zu wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen zu können. Darüber hinaus nutzte die EU Kommission die Gelegenheit für die Klarstellung, dass der Sinn und Zweck des Google Beschlusses weder die Erhebung von Einwänden gegen die generischen Suchalgorithmen von Google oder die Herabstufungen als solche noch die Erhebung von Einwänden gegen die Darstellung oder die Reihenfolge der Ergebnisse der Google-Suche sind. Allerdings wies die Kommission darauf hin, dass Google für die Platzierung und Anzeige konkurrierender Preisvergleichsdienste auf seinen Suchergebnisseiten dieselbe Verfahren und Methoden, i.e. den Grundsatz der Gleichbehandlung, wie bei seinem eigenen Dienst anwenden muss.

Google ist dazu verpflichtet, sein rechtwidriges Verhalten bezüglich seines Preisvergleichsdienstes binnen 90 Tagen abzustellen und von allen Maßnahmen, die denselben oder einen ähnlichen Zweck bzw. dieselbe oder eine ähnliche Wirkung haben, Abstand zu nehmen. Ansonsten müsste Google ein Zwangsgeld von bis zu 5% des durchschnittlichen täglichen weltweiten Umsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet zahlen. Außerdem drohen Google zivilrechtliche Schadenersatzklagen, die von seinem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffene Personen oder Unternehmen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten erheben könnten.

Die EU Kommission bezeichnet den Google Beschluss als „ein Präzedenzfall, der einen Rechtsrahmen für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit solcher Verhaltensweisen absteckt“. Zurzeit gibt es zwei weitere noch laufende Verfahren gegen Google aufgrund des vorläufigen Schlusses der EU Kommission, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat: Rechtsache 40099 Google Android und Rechtsache 40411 Google Search (AdSense).

Das führende Produkt von Google ist seine Suchmaschine, die die Suchergebnisse zu Nutzer bereitstellt. Auf der anderen Seite zahlen die Nutzer für den Google-Suchdienst mit ihren Daten. Gegen 90% der Einnahmen von Google stammen aus Werbung, wie z.B. aus den Werbeanzeigen, die nach einer Suchanfrage angezeigt werden. Im Jahre 2004 trat Google in den gesonderten Markt für die Preisvergleichsdienste in Europa ein. Die Wettbewerbsfähigkeit der Preisvergleichsdienste ist stark von der Anzahl der Zugriffe auf ihre Webseite abhängig. Darüber hinaus sind die Markteintrittsschränke auf diesen Märkten sehr hoch, teilweise aufgrund von Netzwerkeffekten.

Google missbrauchte seine marktbeherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internetsuche durch die Gewährung einem anderen Google-Produkt, dem eigenen Preisvergleichsdienst, unzulässiger Vorzugsbehandlung in dem separaten Preisvergleichsmarkt. Google platzierte systematisch seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen am besten, wobei die konkurrierenden Preisvergleichsdienste gleichzeitig den generischen Suchalgorithmen und dadurch den Herabstufungen (sodass diese auf der Liste der Suchergebnisse weiter nach unten rutschen) unterworfen wurden.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Verbraucher wesentlich öfter auf die sichtbaren Ergebnisse anklicken, d.h. die Ergebnisse, die nach einer Google-Suche weiter oben erscheinen, ist der Preisvergleichsdienst von Google wesentlich sichtbarer als die Preisvergleichsdienste der Mitbewerber. Somit verschafft Google seinem eigenen Preisvergleichsdienst durch dessen Platzierung ganz oben in den Suchergebnissen und durch die schlechtere Platzierung seiner Mitbewerber einen erheblichen Vorteil gegenüber konkurrierenden Diensten. Die EU Kommission zog eine Schlussfolgerung, dass das wettbewerbswidrige Verhalten dem Google Preisvergleichsdienst ermöglicht hat, sehr viele Nutzer hinzugewinnen, was zu Lasten seiner Mitbewerber und der europäischen Verbraucher ging. Das wettbewerbswidrige Verhalten von Google verhinderte den Leistungswettbewerb auf den Preisvergleichsmärkten durch die Verweigerung der europäischen Verbraucher zwischen verschiedenen Dienstleistungen zu wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen zu können.

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