SERBIEN: Wichtige Mitteilung der WKS in Bezug auf die Nachtschicht-Arbeit

Die Wirtschafskammer Serbiens (nachstehend: WKS) hat am 18. März 2020 eine wichtige Mitteilung veröffentlicht, dass sie keine Erlaubnisse an Gesellschaften ausstellt, welche einen Bedarf haben, die Arbeitnehmer für den Zeitraum der Ausgangssperre von 20:00 Uhr abends bis 05.00 Uhr morgens zu beauftragen.

Weiter wird angeführt, dass die WKS auf Ersuchen der zuständigen staatlichen Behörden eine Umfrage unter Gesellschaften durchgeführt hat, um die Anforderungen hinsichtlich der Herstellung und Dienstleistungserbringung für die Dauer der Ausgangssperre zu veranschaulichen.

Durch die oben genannte Mitteilung wurden die Gesellschaften aufgerufen, ein Formular auszufüllen und dasselbe an die folgende E-Mail: vanrednostanje@privreda.gov.rs zuzusenden.

Das TSG Team wird Sie kontinuierlich über alle Neuigkeiten zu diesem und anderen Themen für die Dauer des Ausnahmezustandes, der zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus in der Republik Serbien eingeführt wurde, informieren.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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