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Familien- und Erbrecht

Unsere Dienstleistungen im Bereich Familien- und Erbrecht gestalten wir so, dass wir zunächst das Anliegen sorgfältig ermitteln, um die konkreten Ziele unserer Mandantinnen und Mandanten zu erreichen. Unsere Expertise betrifft insbesondere Sachverhalte mit internationalem Bezug.

Dieses komplexe Rechtsgebiet greift wie kaum ein anderes in die private Sphäre des Einzelnen ein, so dass anwaltliche Dienstleistungen in diesem Bereich besondere Sorgfalt erfordern. Dies ist uns bewusst und auch wissen wir, dass es hilfreich sein kann, unsere Mandanten zunächst aus der „Konfliktlinie“ des direkten Kontakts zur Gegenseite zu befreien. Unabhängig davon, ob es sich um eine Eheschließung (Ehevertrag), eine Ehescheidung, die Ausübung der elterlichen Sorge, Fragen des Erbrechts oder um Fragen des Familienrechts mit Bezug zu Serbien handelt, unser Team erbringt alle damit zusammenhängenden Rechtsdienstleistungen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung bei der Klärung familien- und erbrechtlicher Fragen mit Auslandsbezug.

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