Familien- und Erbrecht
Unsere Dienstleistungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts sind so konzipiert, dass wir die Anliegen, insbesondere mit internationalem Bezug, sorgfältig bearbeiten und die konkreten Bedürfnisse unserer Mandantinnen und Mandanten kompetent erfüllen.
Dieses komplexe Rechtsgebiet greift wie kaum ein anderes in die Privatsphäre des Einzelnen ein, so dass anwaltliche Dienstleistungen in diesem Bereich besondere Sorgfalt erfordern. Unabhängig davon, ob es sich um eine Eheschließung (Ehevertrag), eine Ehescheidung, die Ausübung der elterlichen Sorge, Fragen des Erbrechts oder des Familienrechts mit Auslandsberührung handelt, unser Team erbringt alle damit zusammenhängenden Rechtsdienstleistungen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über langjährige und kompetente Erfahrung bei der Klärung familien- und erbrechtlicher Fragen mit Auslandsbezug.