SERBIEN: Urlaubsnutzung im Ausnahmezustand

Arbeitgebern, die den Arbeitsprozess während des aktuellen Ausnahmezustandes nicht organisieren können, wird mit dem Beschluss der Regierung der Republik Serbien empfohlen, ihren Mitarbeitern die Nutzung des Jahresurlaubes zu ermöglichen, bevor sie von der Arbeit freigestellt werden. („Amtsblatt der Republik Serbien“, Nr. 52/2020) vom 7. April 2020 („Beschluss“). 

Der auf Vorschlag des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Veteranen und Soziales erlassene Beschluss findet seine Anwendung bei drei Kategorien von Arbeitnehmern:  

  1. Arbeitnehmer, die ihre Aufgaben in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers durchführen;
  2. Arbeitnehmer, die im Home-Office arbeiten;
  3. Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber aufgrund einer vorübergehenden Betriebsschließung von der Arbeit freigestellt werden können;

Arbeitnehmern, die auch während des Ausnahmezustandes weiterhin in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers tätig sein müssen wird im Beschluss an die Arbeitgeber empfohlen, den nicht genutzten („alten“) Teil ihres Jahresurlaubes aus dem vorherigen Jahr bis zum 31. Dezember 2020 zu nutzen, anstatt bis zum gesetzlich festgelegten Datum des 30. Juni 2020.

Des Weiteren ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitnehmern, die im Home-Office arbeiten, die Nutzung des Resturlaubs aus 2019, wie gesetzlich vorgeschrieben ist, spätestens bis zum 30. Juni 2020 zu ermöglichen.

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