Serbien: Vertragserfüllung inmitten der COVID-19 Pandemie

Die Coronavirus-Pandemie hat die Erfüllung einer Reihe nationaler und internationaler Verträge gestört. Das serbische Recht sieht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen die Möglichkeit einer gerichtlichen Kündigung oder einer gerechten Änderung des Vertrags vor, wenn Störungen die Vertragserfüllung erschweren („geänderte Umstände“), aber auch die ex lege Auflösung des Vertragsverhältnisses unter gesetzlich festgelegten Bedingungen bei vollständiger Unmöglichkeit der Erfüllung, der Kündigung oder Änderung des Vertrags und bei teilweiser Unmöglichkeit der Erfüllung  („höhere Gewalt“). In Anbetracht der geänderten Umstände erklärt sich das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf nicht in der angegebenen Weise, die im serbischen Rechtsrahmen erkennbar ist, sondern sieht nur unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Haftung für Schäden und eine Verschiebung der Leistung vor. Es wird empfohlen, dass ein Vertrag die Bestimmungen über geänderte Umstände und höhere Gewalt im Detail regelt, vor allem in Hinblick auf die genaue Definition von höherer Gewalt, Handlungen der Vertragspartner bei Auftreten höherer Gewalt, den Ausschluss bestimmter Störungen als „geänderte Umstände“ und vertragliche Rechtsfolgen in Übereinstimmung mit dem rechtlichen und geschäftlichen Charakter des Vertragsverhältnisses der Parteien, alle im Sinne des Grundsatzes von Treu und Glaube.

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Ljubica Tomić

Rechtsanwältin | Managing Partner

TSG