Serbien: Wie ist das Homeoffice während der Corona-Pandemie organisiert?
Für immer mehr Beschäftigte wird das Arbeiten von Zuhause zum gewöhnlichen Arbeitsalltag wegen der aktuellen epidemiologischen Situation und der Gefahr vor der Verbreitung von COVID- 19.
Das Homeoffice stellt eine der gesetzlich vorgeschriebenen Arten der Arbeitsgestaltung dar, die unter Berücksichtigung des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers bzw. konkreter Aufgaben des Arbeitnehmers zu organisieren ist.
Da nur in einem Artikel des Arbeitsgesetzes der Republik Serbien das Homeoffice geregelt ist, verwundert es nicht, dass in der Praxis zahlreiche Fragen gestellt werden, die sich auf die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, die Kontrolle der Arbeit der Arbeitnehmer und die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beziehen.
Damit der arbeitsrechtliche Status der Arbeitnehmer, die ihre Arbeit von zu Hause aus durchführen, geregelt werden kann, hat der Arbeitgeber einen Annex zum Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer abzuschließen, in dem folgende rechtlich relevanten Fragen festzulegen sind:
- Dauer der Arbeitszeit nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen;
- Art der Überwachung über die Arbeit und die Qualität der Durchführung der Aufgaben des Arbeitnehmers;
- Die für die Durchführung der Arbeit notwendigen Arbeitsmittel, die durch den Arbeitgeber zu beschaffen, zu installieren und zu warten sind;
- Nutzung und Verwendung der Arbeitsmittel durch den Arbeitnehmer und Kostenerstattung für deren Verwendung;
- Erstattung anderer Arbeitskosten und Art deren Festlegung;
- andere Rechte und Pflichten.
Das Grundrecht, welches der Arbeitnehmer, der von zu Hause arbeitet, genießt, ist der Anspruch auf ein Grundgehalt, das nicht geringer sein darf als das Grundgehalt des Arbeitnehmers, der derartige Aufgaben in den Geschäftsräumlichkeiten des Arbeitgebers durchführt.
Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer das Recht auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Demzufolge ist der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechende Arbeitsbedingungen, ohne Gefahr für die physische und mentale Gesundheit des Arbeitnehmers, sicherzustellen, für die Organisation der Arbeit zu sorgen und die für die Durchführung der Arbeitspflichten erforderliche Ausstattung zur Verfügung zu stellen (falls diese nicht im Eigentum des Arbeitnehmers steht).
Obwohl das Homeoffice nicht unter unmittelbarer Kontrolle des Arbeitgebers steht, kann diese Art der Arbeitsgestaltung in das Dokument zur Risikobewertung am Arbeitsplatz mit einer detaillierten Beschreibung der betrieblichen Abläufe und der Abschätzung von Risiken vor der Entstehung einer Verletzung und/oder Gesundheitsbeschädigung am Arbeitsplatz und der Maßnahmen zur Risikominderung oder -beseitigung integriert werden.
Unter Anbetracht zahlreicher Probleme, auf welche sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bezüglich der Organisation des Homeoffice gestoßen sind, hat die Verwaltung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ein Handbuch für eine sichere und gesunde Arbeit erstellt, das hier zu finden ist.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail teodora.veruovic@tsg.rs