Verordnung über die Bedingungen und Art der Anziehung von Direktinvestitionen

Marko Janićijević, Senior Lawyer, spricht über die Bedingungen und Art der Anziehung von Direktinvestitionen

Lesen Sie das vollständige Interview auf eKapija.
(Das Interview führte Marko Andrejić)

Nachfolgend ein Auszug aus dem Interview:

„Im Gespräch für das Internet-Portal „eKapija“ erklärt Marko Janićijević, Rechtsanwalt der Kanzlei Tomić Sinđelić Groza, dass sich die neue Verordnung in Hinsicht auf materielle Bedingungen in großem Teil auf die vorherige Verordnung stützt und eine Kontinuität in der Zuteilung der Fördermittel für die Anziehung von Investitionen darstellt.

Die wichtigste Neuigkeit spiegelt sich in der Zuteilung der Investitionsprojekte und den Kriterien für die Analyse der Investitionsprojekte wider, in Abhängigkeit von der Anzahl der Personen, die beschäftigt werden sollen, bzw. ob ein konkretes Projekt bis zu 100 oder mehr als 100 neue Angestellte beschäftigen wird. Auch in Bereichen, in den Mittel zugeteilt werden können, sind Neuigkeiten eingeführt worden. Beispielsweise ist nun eine Fördermittelzuteilung auch im Sektor der Softwareentwicklung möglich – insoweit die Mittel zur Förderung von Produkten, des Produktionsprozesses und für Dienstleistungsprojekte im internationalen Handel dienen. Auch Projekte im Bereich der Hotelbuchungsdienste auf dem Gebiet einer lokalen Selbstverwaltungseinheit, in der ein Kurort eingerichtet wurde. Es ist zu beachten, dass die Regel, dass Mittel für Projekte im Fischereisektor zugeteilt werden können, die nach vorheriger Verordnung erlaubt war, aufgehoben wurde.– sagt Herr Janićijević.

Weiter erklärte er, dass sich aufgrund der neuen Verordnung das Verfahren der Fördermittelzuteilung ändert, die sich jetzt in Bezug auf die Anzahl der neuen Angestellten unterscheidet, da die neusten Änderungen Vorhersagbarkeit und klar definierte Kriterien für die Bewertung von Investitionsprojekten mit bis zu 100 neuen Angestellten bringen.

Das Handelsministerium bestätige dem Portal „eKapija“, dass eine der wichtigsten Neuigkeiten die Einführung des Punktesystems für Investitionsprojekte mit bis zu 100 neuen Angestellten, ist. Die Verteilung der entsprechenden Anzahl von Punkten erfolgt basierend auf der Erfahrung in der Ausübung der Geschäftstätigkeit, der Rentabilitätsbewertung, den Geschäftsergebnissen und der Verschuldungsquote. Die Mindestanzahl von Punkten für eine Fördermittelzuteilung beträgt 2,5, und das Punktesystem (nach der EUROSTAT-Methodik) wurde eingeführt, um bereits in der ersten Phase, der Bewertung einer größeren Anzahl von Anmeldungen, eine Auswahl treffen zu können.

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