Neuerungen im serbischen Patentgesetz
Newsletter 111
Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes angenommen („Amtsblatt der RS“, Nr. 95/2018), welches am 16. Dezember in Kraft getreten ist.
Die wichtigsten Gesetzesänderungen können wie folgt zusammengefasst werden:
1. Anpassung an die Verordnung der Europäischen Union
Durch die Gesetzesänderungen wurde eine weitere Anpassung an die Verordnung der Europäischen Union, im konkreten Fall an die Richtlinie 98/44/EG zum Rechtsschutz biotechnologischer Erfindungen und die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des intellektuellen Eigentums, vorgenommen.
2. Verbesserung des Zivilrechtsschutzes
Das System des Zivilrechtsschutzes wurde im Sinne der Beseitigung von Mängeln, die bei der Gesetzesanwendung erkannt wurden, gefördert.
Diesbezüglich kann eine Klage nicht nur bei einer konkreten Rechtsverletzung, sondern auch bei ernster Gefahr einer Rechtsverletzung erhoben werden. Die Klage kann sich auch auf eine Person erstrecken, deren Dienstleistungen bei einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wurden (Vermittler).
In Hinsicht auf einen Schadensersatz sieht das Gesetz explizit vor, dass die geschädigte Partei berechtigt ist, materiellen und immateriellen Schadensersatz zu fordern und dass die Gerichte bei der Festlegung der Schadensersatzhöhe alle Umstände des Falles, insbesondere negative wirtschaftliche Folgen der geschädigten Partei, den entgangenen Gewinn und den durch die Rechtsverletzung vom Schädiger erzielten Gewinn, berücksichtigen.