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Neues Markengesetz in Serbien

Newsletter 120

Durch die Verabschiedung des neuen Markengesetzes hat die Republik Serbien die Anpassung der nationalen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums an die Richtlinien der Europäischen Union fortgesetzt. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Newsletter 111 und 118.

Das Markengesetz führt zahlreiche Neuregelungen ins System des nationalen Markenschutzes ein. Hiermit werden wir auf bestimmte für uns besonders interessante Neuregelungen hinweisen.

1. Aussehen (Darstellung) des Zeichens

Das Markengesetz schreibt nicht mehr vor, dass mit einer Marke nur jene Zeichen geschützt werden können, die grafisch dargestellt werden können. Damit öffnet sich ein Raum mit vielen Möglichkeiten, die uns moderne Technologien anbieten. Nunmehr muss eine Marke durch die Zeichen so ausgedrückt werden, dass ihre Wiedergabe im Markenregister möglich ist und die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden den Schutzgegenstand klar und deutlich verstehen können.

In Anbetracht dieser Neuregelung bleibt uns, die ersten Anmeldungen für völlig neue Arten von Marken abzuwarten, wie akustische Marken, Marken, die aus Bewegungsbildern bestehen, multimediale Marken usw.

2. Widerspruch gegen die Markenanmeldung

Eine der wichtigsten Neuregelungen des neuen Markengesetzes ist die Einführung des Widerspruchsverfahrens (die sogenannte Opposition), das schon seit Langem in den Systemen der europäischen Länder besteht.

Der Inbegriff dieses Widerspruchsverfahrens liegt darin, dass Markeninhabern (d.h. Inhabern von älteren Marken) die Möglichkeit gegeben wird, gegen die Eintragung einer bestimmten Marke innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist Widerspruch einzulegen, falls diese der Meinung sind, dass die gegenständliche Eintragung ihre Rechte und Interessen gefährdet oder verletzt.

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