Kernthemen bei internationalen Händlerverträgen

Zusammenfassung

Der internationale Warenverkauf wird größtenteils als ein kontinuierlicher Verkauf aufgrund eines zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Distributionsvertrages abgewickelt, durch welchen der Zulieferer und der Distributor eine Reihe von Pflichten bestimmen, die so ausgerichtet sind, dass der Distributor, während er Waren in seinem Namen und auf seine Rechnung im Vertriebsgebiet verkauft, in die Vertriebsorganisation des Zulieferers eingegliedert ist. Der Distributionsvertrag als ein sui generis Vertrag des internationalen Handelsrechts unterliegt den Restriktionen des Wettbewerbsrechts jenes Landes, auf dessen Gebiet Aktivitäten und Handlungen durchgeführt werden, die sich auf die Erfüllung des Distributionsvertrages beziehen. Da der Distributor bei der Erfüllung seiner Pflichten das geschäftliche Image von Vertragswaren beeinflusst, ist es wichtig, sich nach der Beendigung des Distributionsvertrages mit der Frage der Vergütung für dieses geschäftliche Image zu befassen. Die Abgrenzung zwischen dem Distributionsvertrag als Rahmenvertrag und dem Kaufvertrag als ein gesonderter Vertrag, der bei der Erfüllung des Distributionsvertrages abgeschlossen wird, ist auch für die Frage der Anwendung des UN-Kaufrechts von großer Bedeutung, das auf einzelne Verträge über den internationalen Warenverkauf angewendet wird. Das UN-Kaufrecht wird in der Regel auf den Rahmenvertrag über die internationale Distribution nicht angewendet.

Schlüsselwörter: Distributionsvertrag, Vergütung für das geschäftliche Image des Distributors, Wettbewerbsverbot, UN-Kaufrecht

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Übersetzung: Ivana Radović

Ljubica Tomić

Rechtsanwältin | Managing Partner

TSG