TSG Merkblatt: Gründung einer GmbH in Serbien
Unser Merkblatt befasst sich mit folgenden Themen:
- Eröffnung von Bankkonten
- Qualifiziertes elektronisches Zertifikat (elektronische Signatur) in Serbien
- Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer in Serbien
- Handlungen vor dem Finanzamt und Steueranmeldung nach Firmengründung
Wenn Sie weitere Fragen zur Gründung einer GmbH in Serbien, zum Arbeitsrecht in Serbien oder zu einem der Rechtsgebiete haben, können Sie uns jederzeit unter office@tsg.rs auf Serbisch, Englisch, Deutsch oder Russisch kontaktieren.
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Übersetzung: Ivana Radović