Massnahmen der National Bank Serbien – Aufschub von 90 Tagen für Kredit- und Leasingpflichten

Angesichts der Pandemie, die durch das Virus COVID-19 hervorgerufen wird, hat die Nationalbank Serbien („NBS“) für die Banken und Leasinggeber verbindliche vorläufige Maßnahmen zur Wahrung der Stabilität des Finanzsystems der Republik Serbien vorgeschrieben. Vorläufige Maßnahmen sind in den folgenden Entscheidungen der NBS enthalten: 

  1. Entscheidung über vorläufige Maßnahmen zur Wahrung der Stabilität des Finanzsystems,
  2. Entscheidung über vorläufige Maßnahmen für Leasinggeber zur Wahrung der Stabilität des Finanzsystems.

Beide Entscheidungen der NBS sind am 18. März 2020 in Kraft getreten.

Durch diese vorläufigen Maßnahmen verpflichten sich die Banken / Leasinggeber, ihren Schuldnern / Leasingnehmern Zahlungseinstellungen bei der Tilgung von Schulden anzubieten ((Zahlungs-) Aufschub) für einen Zeitraum von mindestens 90 Tagen oder für die Dauer des Ausnahmezustands, der wegen der Pandemie eingeführt wurde.

Die Banken / Leasinggeber sind verpflichtet, der vorgeschriebene (Zahlungs-) Aufschub spätestens bis zum 21. März 2020 durch die Verkündung auf ihrer Webseite zu gewähren.

Für die Laufzeit des Aufschubs werden Banken / Leasinggeber weder Verzugszinsen auf fällige ausstehende Forderungen berechnen, noch Vollstreckungs- oder Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten, noch andere Rechtshandlungen zur Eintreibung ihrer Forderungen vornehmen.

Über alle Neuigkeiten zu diesem Thema, insbesondere über die praktische Anwendung der vorläufigen Maßnahmen in den Bank- und Leasinggebergeschäften wird TSG Sie rechtzeitig informieren. Für jede zusätzliche Frage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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